Säkularisation

Autor: Prof. Dr. Wilhelm Liebhart

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Die Säkularisation umfasste 1802/03 zwei staatsrechtliche Ereignisse im damaligen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation: die sogenannte Herrschaftssäkularisation, d. h. die Aufhebung sämtlicher geistlicher Staaten, wie des Hochstifts Augsburg und des Reichsstifts St. Ulrich und Afra, und die Vermögenssäkularisation, d. h. die Aufhebung aller sonstigen Klöster unter Einziehung ihres Vermögens. Am 23.2.1803 wurde im Reichsdeputationshauptschluss durch den Regensburger Reichstag die Säkularisation beschlossen. Davon waren in Augsburg neben Hochstift und St. Ulrich und Afra die geistlichen Institute Domkapitel, St. Stephan, St. Moritz, St. Peter, St. Gertrud, St. Georg, Heilig Kreuz, St. Magdalena, St. Katharina, Maria Stern, St. Ursula, die Kapuziner, die Franziskaner zum Heiligen Grab, die Unbeschuhten Karmeliten und die Stiefelnonnen betroffen. Nur das Institut der Maria-Ward-Schwestern blieb von der Säkularisation verschont. Auch das Vermögen der Ex-Jesuiten bei St. Salvator wurde vom Kurfürstentum Bayern und der Reichsstadt Augsburg in Besitz genommen. Der ersten Phase 1802/03, die von heftigen Konflikten zwischen Bayern und Augsburg begleitet war, folgte eine zweite 1806/07 nach dem Anschluss Augsburgs an das noch junge Königreich Bayern. Die erhofften finanziellen Gewinne traten angesichts der Schulden und Pensionszahlungen nicht ein. Der kulturelle Gewinn an Kunstwerken, Büchern und Archivalien, deren beste Stücke nach München kamen, war dagegen beachtlich und blieb Augsburg zum Teil erhalten (Staats- und Stadtbibliothek Augsburg, Staatsgalerie).

Literatur:

Wilhelm Liebhart, Die Säkularisation in Augsburg 1802-1807, in: Aufbruch ins Industriezeitalter 2, 1985, 134-152

Laetitia Boehm, Säkularisation und Stadtkultur, in: Stadt und Bischof, 1988, 97-136

Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte 3, 1991, 1-130

Wolfgang Zorn, Die Eingliederung Augsburgs in das Königreich Bayern unter König Max I. Joseph in der Sicht des Patriziats, in: Europa im Umbruch, 1995, 335-351.