Herrenstube

(Bürgerstube, Geschlechterstube, Herrentrinkstube, Stube, Trinkstube)

Autor: Dr. Peter Geffcken

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • 1) Treffpunkt und lokales Zentrum der Herrenstuben-Gesellschaft , anfangs in gemieteten Räumen. Seit 1416 chronikalisch, 1426 urkundlich im Haus des Patriziers Peter (III) Riederer ’mit dem Kopf’ am Perlach belegt. Als das Haus an die Familie Scharfzahn fiel, wurde die Herrenstube 1429/30 (?) im städtischen Tanzhaus untergebracht. Nach einem Brand 1451 wurde sie wieder in das Anwesen am Perlach verlegt, das 1488 ebenfalls abbrannte. Das neuerrichtete Haus ging später in den Besitz der Herrenstube über, die es 1563 durch einen größeren Neubau ersetzte. 1811 wurde es an den Börsenverein verkauft, der 1826 die Herrenstube und die benachbarte Kaufleutestube abriss und an dieser Stelle den Neubau der Augsburger Börse errichtete, der 1944 zerstört wurde.
  • 2) Herrenstuben-Gesellschaft. Gesellschaftliche Korporation, seit 1509 ’merere gesellschaft von der herren stuben’, in der Patrizier und durch Heirat stubenfähige Nichtpatrizier (Mehrer) zusammengeschlossen waren. Die in der Literatur geäußerte Vermutung einer ursprünglich rein patrizischen Stubengesellschaft ist quellenmäßig nicht belegbar. Ihr widerspricht u. a. die sowohl auf agnatischer wie kognatischer Verwandtschaft basierende Grundstruktur, wie sie seit Anfang des 15. Jahrhunderts nachweisbar ist. Durch Geburt ’stubenfähig’ waren alle Nachkommen von Patriziern, also auch Zünftler mit patrizischen Vorfahren. Nachträglich ’stubenfähig’ wurden jene, die in diesen Personenkreis einheirateten, allerdings mussten sich Männer für eine Aufnahme der Wahl durch die Vorgeher stellen. Die Struktur des alten Patriziats lebte also in der Herrenstube fort. Mit der Einrichtung einer eigenen Herrenstuben-Gesellschaft wurde nur ein entsprechender lokaler und organisatorischer Rahmen für die schon bisher praktizierte gesellschaftliche Absonderung der traditionellen Oberschicht, zu der sowohl Mitglieder des Patriziats als auch der Zünfte zählten, geschaffen. Die Leitung der Herrenstuben-Gesellschaft lag in den Händen von vier Stubenmeistern und zwei Büchsenmeistern, die mit 14 Beisitzern das Kollegium der Vorgeher bildeten. Vorrechte der Patrizier gegenüber den Zünftlern sind in den Stubenordnungen nicht erkennbar. Denkbar erscheint aber, obwohl schon der Stubenzettel von 1416 mehr Zünftler als Patrizier verzeichnet, dass das Vorgeherkollegium von beiden gleichberechtigt besetzt wurde. Ab 1481 wurde das gültige Gewohnheitsrecht in ’Stubenordnungen’ schriftlich fixiert. Danach war u. a. die Mitgliedschaft in der Herrenstube an das Bürgerrecht gebunden. Wohl die starke Zunahme der Stubenmitglieder führte 1491 zu einer deutlichen Verschärfung der Zulassungsregelungen. Während der (wohl unvollständige) Stubenzettel von 1416 nur 74 Gesellen verzeichnet, nennt eine Liste von 1522 schon 203. Obwohl die Herrenstube formal keine politischen Funktionen ausübte, entwickelte sie sich faktisch zu einem wichtigen Entscheidungszentrum, da auch bei den Zünftlern ein großer Teil der führenden politischen Köpfe zu den Stubengesellen zählte.

Literatur:

Paul von Stetten, Geschichte der adelichen Geschlechter in der freyen Reichsstadt Augsburg, 1762

Pius Dirr, Zur Geschichte der Augsburger Zunftverfassung 1368-1548, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben und Neuburg 39 (1913), 144-243

Ders., Kaufleutezunft und Kaufleutestube in Augsburg zur Zeit des Zunftregiments, in: ebenda 35 (1909), 132-151

Olaf Mörke / Katharina Sieh, Gesellschaftliche Führungsgruppen, in: Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, 21985, 302 f.

Fritz Peter Geffcken, Soziale Schichtung in Augsburg 1396-1521, 1995, München Diss. 1983, 223 ff., 227-230

Jörg Rogge, Für den gemeinen Nutzen. Politisches Handeln und Politikverständnis von Rat und Bürgerschaft in Augsburg im Spätmittelalter, 1996, 184-209.