Patriziat

Autor: Dr. Peter Geffcken

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Ständische Gruppierung innerhalb der Bürgerschaft mit politischer und gesellschaftlicher Vorrangsstellung. Der Begriff Patrizier ist in Augsburg ab dem 16. Jahrhundert durch lateinische Grabinschriften, seit Anfang des 17. Jahrhunderts auch in offiziellen Quellen belegt. Angehörige des Patriziats sind seit den 1230er Jahren fassbar. In lateinischen Quellen werden sie als ’burgenses’ (1234/43) oder ’viri (cives) providi’ (auch probi, pociores, honesti, discreti, prudentes) bezeichnet, in deutschen Quellen als ’erbaer beste witzegste mannen’, ’burger’ oder ’burger des rats’. In offiziellen Quellen erscheint ab 1369 der Terminus ’Herren’, im 15. Jahrhundert daneben zunehmend ’Geschlechter’. Aus welchen Gruppen sich das Patriziat ursprünglich formierte, lässt sich anhand der spärlichen Quellen des 12./13. Jahrhunderts nicht vollständig erhellen. Bei den führenden Clans des Verwaltungspatriziats der Stauferzeit scheint die Herkunft aus der Ministerialität jedoch zumeist gesichert. Nach dem Interregnum schoben sich kaufmännisch aktive Familien in den Vordergrund, die z. T. auch aus Kleinhändlerkreisen stammen dürften. Unter den 1340-1368 neu im Rat auftauchenden Familien lässt sich bei einigen sogar Herkunft aus dem Handwerk nachweisen (z. B. Pfister und Breyschuh aus dem Textilgewerbe). Erhebliche Bedeutung hatte im 14. Jahrhundert die Zuwanderung aus fremdem Patriziat, während der Niederadel nur selten in den Kreis der Ratsfamilien einrückte. Das alles deutet darauf hin, dass das Patriziat in Augsburg nach unten relativ offen war. Die Einführung der Zunftverfassung (Zunfterhebung) markierte für das Patriziat nicht nur eine verfassungsrechtliche, sondern auch eine strukturelle Zäsur. Hierfür entscheidend war der Abschluss des Patriziats zu einem Geburtsstand durch eine Ratssatzung von 1383. Die offene, auf Heirat basierende Struktur des alten Patriziats lebte jedoch in der Herrenstube weiter. Für die folgenden eineinhalb Jahrhunderte blieb der Zugang zum Patriziat nicht nur Aufsteigern versperrt, auch Zuwanderer aus fremdem Patriziat und Niederadel mussten, sieht man von Ausnahmen ab, in die Zünfte eintreten. Erst als das Patriziat auf acht Familien zusammengeschmolzen war und die Wahrnehmung seiner Verfassungsfunktionen gefährdet schien, wurden 1538 durch den Rat 39 neue Familien aufgenommen. Unter den veränderten politischen Bedingungen nach 1548 (Karolinische Regimentsordnung) erfolgten Aufnahmen auch aufgrund kaiserlicher Mandate und ’Empfehlungen’, die letzte noch 1802 kurz vor dem Ende der reichsstädtischen Zeit.

Literatur:

Paul von Stetten, Geschichte der adelichen Geschlechter in der freyen Reichsstadt Augsburg, 1762

K. Sieber, Die Anfänge des Augsburger Patriziats bis zum Stolzhirsch-Aufstand, Zulassungsarbeit München 1968

Ingrid Bátori, Die Reichsstadt Augsburg im 18. Jahrhundert, 1969

Peter Steuer, Augsburger Oligarchie und kaiserlicher Hof, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 82 (1989), 65-79

Stadtadel und Bürgertum in den italienischen und deutschen Städten des Spätmittelalters, 1991

Wolfgang Zorn, Das Augsburger Patriziat im Königreich Bayern 1806-1918, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 87 (1994), 167-188

Fritz Peter Geffcken, Soziale Schichtung in Augsburg 1396-1521, 1995, München Diss. 1983, 207-221.