Finanzverwaltung

(Reichsstadt)

Autor: Dr. Peter Geffcken

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Eine voll ausgebildete städtische Finanzverwaltung ist in Augsburg Ende des 13. Jahrhunderts fassbar. Ihre wichtigsten, als selbstständige Kassen ausgebildeten Organe waren anfänglich Baumeister (belegt 1296) und Steuermeister (1299). Die Funktionen beider Ämter sind anhand der Stadtrechnungen des 14. Jahrhunderts abgrenzbar. Der Steuermeister erhob die direkten (Vermögens-) Steuern. Die Auszahlungen konzentrieren sich auf den städtischen Schuldendienst (Leib- und Kapitalrenten). Diese Aufgabenverknüpfung ermöglichte z. T. einen bargeldlosen Zahlungsverkehr (14. Jahrhundert). Am Ende der Amtsperiode wurden Barmittel, Forderungen und Schulden an die Baumeisterkasse abgetreten. Der Baumeister verwaltete die übrigen städtischen Einnahmen, z. B. indirekte Steuern (Ungeld), Zölle, Zinsen aus städtischem Besitz, die zumeist von nachgeordneten Inkassostellen erhoben wurden. Am wichtigsten waren hier die Ämter der ’Einnehmer aller Ungelt’ (Anfang 15. Jahrhundert), später der Wein-, Salz- und Barchentungelter. Bei den Ausgaben des Baumeisteramts lagen Schwerpunkte z. B. in den Bereichen Kriegs-, Bau- und Gesandtschaftswesen, Repräsentation, Verwaltungsunkosten und Schuldentilgung. Erst in der Ära der Zunftverfassung (Zunfterhebung) wurde allmählich eine weitgehende Trennung der Einnahmen- und Ausgabenverwaltung realisiert. Der erste Ansatz, die 1368 bei den Baumeistern eingeführte Funktionsaufteilung in ’Einnehmer’ und ’Ausgeber’, scheiterte 1372, allerdings wurden nun getrennte Rechnungen geführt (’liber receptorum’, ’liber distributorum’). Ein neuer Anlauf erfolgte, als sich ab 1450 die Finanzlage der Stadt drastisch verschlechterte. 1451/64 wurden die Ausgabenfunktionen des Steuermeisters dem Baumeister übertragen. 1467 wurde die gesamte Einnahmenverwaltung vom Baumeisteramt abgetrennt und als zweites Zentralorgan das Amt des Einnehmers geschaffen. Nach 1548 wurde durch Ausgliederung von Verwaltungsbereichen und Einrichtung neuer Kassen (z. B. Stadtpfleger, Kriegs- und Zeugamt, Proviantherren) der klare organisatorische Aufbau wieder ausgehöhlt.

Literatur:

Ernst Schumann, Verfassung und Verwaltung des Rates in Augsburg 1276-1368, Kiel Diss. 1905

Ingrid Bátori, Die Reichsstadt Augsburg im 18. Jahrhundert, 1969

Fritz Peter Geffcken, Soziale Schichtung in Augsburg 1396-1521, 1995, München Diss. 1983, 173 f.