Denkmalpflege

Autor: Prof. Dr. Hans Frei

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckauflage

  • Die systematische Denkmalpflege entfaltete sich im frühen 19. Jahrhundert. Das Königreich Bayern erließ 1826 die ersten Verordnungen für den Erhalt von Bauwerken und richtete 1835 eine ’Generalinspektion der plastischen Denkmäler des Reiches’ ein. Seit 1887 landesweite Inventarisierung der Bau- und Bodendenkmäler, 1908 Gründung des ’Generalkonservatoriums der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns’, Vorgängerin des heutigen Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege

    Eine wichtige Rolle als Träger und Beförderer des Denkmalschutzes spielten von Anfang an die Altertums-, Geschichts- und Heimatvereine sowie die Heimatpfleger und ehrenamtlichen Mitarbeiter. Ein Forum für Beratung und Aufrufe war der ’Tag für Denkmalpflege’, der 1917 in Augsburg stattfand. Sachlich-rechtliche Handhaben für den Denkmalschutz blieben hinter der Organisation zurück. Lediglich Bestimmungen des Baurechts sowie Art. 141, Abs. 1 und 2 der Bayerischen Verfassung waren wirksam, bis am 1.10.1973 das Bayerische Denkmalschutzgesetz in Kraft trat. Gegenstand des Denkmalschutzes sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

    Über den Schutz von Einzelgebäuden hinaus können auch Baugruppen, Plätze, Straßen- und Ortsbilder, Stadtsilhouetten und ganze Altstadtbereiche als Ensembles geschützt werden. Dem Denkmalschutz unterliegen auch schutzwürdige historische Park- oder Gartenanlagen (z. B. Pfarr-, Bürger- oder Bauerngärten). Schutzobjekt der Gartendenkmalpflege ist die zielgerichtete Gestaltung von Frei- und Nutzräumen. Für den Schutz der Pflanzen und Bäume ist der Naturschutz zuständig. Die Denkmalliste für die Stadt Augsburg vom 29.10.1980 wurde mehrfach ergänzt, sie umfasst ca. 1200 Objekte, 2/3 liegen innerhalb der Altstadt. Sie konzentrieren sich entlang der Anna- und Philippine-Welser-Straße, in der Umgebung des Doms, im Lech- und Ulrichsviertel und in der Jakobervorstadt. Ca. 100 Baugruppen und Straßenzüge sind als Ensembles eingetragen, davon 1/4 außerhalb der Altstadt. Der Verlauf der einstigen Stadtbefestigung, heute meist Straßenzug oder Grünzone, begrenzt das Gesamtensemble ’Altstadt’. Flächen, auf denen Bodendenkmäler vermutet werden, unterliegen dem Grabungsschutz.

    Der Vollzug des Denkmalschutzes, den die Stadt als untere Denkmalschutzbehörde zu erfüllen hat, obliegt dem Bauordnungsamt. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gibt fachliche Stellungnahmen ab. Der Stadtheimatpfleger ist gutachtlich zu beteiligen. Der Landesdenkmalrat gibt Empfehlungen. Der Bauausschuss bzw. der Gesamtstadtrat entscheidet über Bau- bzw. Abbruchanträge, die denkmalgeschützte Objekte betreffen. Die ’Fördergesellschaft zur Erhaltung Alt-Augsburger Kulturdenkmale’ (Alt-Augsburg-Gesellschaft) unterstützt seit 1959 die denkmalpflegerischen Bemü­hungen durch beträchtliche Zuwendungen.

Literatur:

Tilmann Breuer, Die Stadt Augsburg. Kurzinventar, 1958

Robert Pfaud, Das Bürgerhaus in Augsburg, 1976

Hans Frei, Die historisch-geographische Entwicklung der Stadt Augsburg und die Bezüge zu Stadtgestalt und Baubestand, in: Geographische Rundschau 30 (1978), 171-179

Mechthild Berger / Astrid Debold-Kritter, Das Ortsbild von Augsburg, 1989

Altstadtsanierung in Augsburg, 1989

Denkmalfibel, 1991

Peter Fassl, Entwicklungslinien der Denkmalpflege in Schwaben (bis 1970), in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 87 (1994), 201-210

Bernt von Hagen / Angelika Wegener-Hüssen, Stadt Augsburg, 1994

Historische Park- und Gartenanlagen in Schwaben, 1996.