Hofmaier

(Villicus), Patrizierfamilie

Autor: Dr. Peter Geffcken

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • 1284-1577 in Augsburg nachweisbar; 1538 eines der acht noch blühenden ’Alten Geschlechter’. Die Familie übte ursprünglich das mit der Verwaltung des Stierhofs verbundene bischöfliche ’Hofmaier’-Amt aus. Der ’Hofmaier’ war der mit bestimmten richterlichen Befugnissen ausgestattete Leiter des Augsburger Weidewesens. Er ist nicht, wie Meyer annahm, identisch mit dem ’summus villicus’ (= ’Tuommair’), bei dem es sich um den Verwalter des bischöflichen Fronhofs handeln dürfte. Die Hofmaier zählten also zum Kreis der bischöflichen Amtleute und sind wohl als kleinere Ministeriale anzusprechen. Als Angehörige der Familie sind zuerst ’Herr Walther (I) der Hofmaier’ und ‘Herr Hainrich (I) sin sun’ identifizierbar, die 1284 und 1285 als Zeugen auftreten. Letzterer war wohl der Vater der drei Brüder Magister Ulrich (I) ’Richter’ († 1346), Friedrich (I) ’Apotheker’ († 1359) und Heinrich (II, † 1344/46), auf die sich die verschiedenen Zweige des Geschlechts zurückführen lassen; als vierter ist ihnen der 1312-1328 genannte Konventuale und Kellerer bei St. Ulrich, Albrecht (I) Hofmaier, zuzuordnen. Die Integration in die bürgerliche Oberschicht vollzog sich bei den Hofmaier erst allmählich. Während ulricanische Familiarenfamilien wie die Blank und Bomaier das ältere Umfeld kennzeichnen und die engen Beziehungen der Hofmaier zu dem Benediktinerkloster erklären, stammte die Mutter offensichtlich aus dem von Akademikern durchsetzten Verwandtschaftsgeflecht um ’Mag. Albertus phisicus’ und ’Liutfrid apothecarius’. Im 14. Jahrhundert tritt dann das Konnubium mit Kaufmanns- und Ratsfamilien in den Vordergrund. Parallel vollzog sich die Lösung aus der bischöflichen Sphäre: Heinrich (I) erscheint 1287 in einer Zeugenreihe noch nach den Bürgern eingeordnet, der mutmaßliche Sohn Friedrich (I) wird 1329 ausdrücklich als Augsburger Bürger bezeichnet. Auch das Wappen mit der wachsenden Lilie, erstmals 1346 durch ein Siegel Friedrichs belegt, wurde offenbar erst im 14. Jahrhundert von der Familie der Mutter übernommen, da es ähnlich auch die eng verwandten Liutfrid und Riederer (I) führten.
  • Entgegen der älteren Literatur existierte nachweisbar nur ein Magister Ulrich Hofmaier (’von Augsburg’, ’Richter’, * um 1280/90, † 9.5.1346). Sichere Informationen über seine Ausbildung fehlen. Man wird aber von juristischen Studien im Ausland (Italien?) ausgehen dürfen, da er von Johann von Viktring als ’ausgezeichneter Dekretist’ bezeichnet wird. Nach seiner Rückkehr machte der junge Kleriker rasch Karriere: 1312 ’advocatus’, 1314 ’tabellio’ und 1315-1317 ’judex’ bzw. ’officialis’ des bischöflichen Hofgerichts. Aus diesem Amt musste er offenbar ausscheiden, als er (vor 1320) Elisabeth, die Witwe Ulrich Ammans von Werd, heiratete. Die Heirat selbst war für einen Kleriker, der nur die niederen Weihen empfangen hatte, durchaus zulässig. Sein Verhältnis zu Bischof Friedrich (I.) erscheint ungetrübt: Er leistete ihm weiterhin Zeugendienste und verwaltete 1329-1339 das in der Familie erbliche Amt des bischöflichen Hofmaiers. In den 1330er Jahren schloss er eine zweite Ehe mit Agnes, Tochter des Stadtpflegers Bartholomäus (I) Welser. Die wichtigste Etappe seines Wirkens begann 1331, als er in die Dienste Kaiser Ludwigs IV. trat. In der Folge wurde er zu Unterhandlungen bei der Kurie in Avignon, den Königen von Frankreich und England und dem Dogen von Venedig herangezogen. Als Protonotar war er seit 1335 nach dem Kanzler der höchste Beamte der Reichskanzlei. In engem Zusammenhang mit dem Amt stand auch sein wohl vom Kaiser verliehenes Wappen. Es zeigt im gespaltenen Schild den halben Reichsadler sowie ein Lilienmuster und wurde im Siegel (1343) ausschließlich von Magister Ulrich geführt. In seinem älteren Siegel (1339) erscheint als Bild noch ein sechszackiger Stern. Mit seinem Sohn Ulrich Hofmaier ’genannt Richter’ († 1391) erlosch der reiche ’Richter’-Zweig und wurde von den Seitenverwandten beerbt.
  • Bis Anfang des 16. Jahrhunderts lässt sich der ’Apotheker’-Zweig verfolgen. Friedrich (I) ist als erster der Familie nicht nur als Bürger, sondern auch als Ratsherr (1342) bezeugt. In den 1320er Jahren hatte er von seinem ’oheim’ Johann (Huoter?) ’apothecarius’ die Augsburger Apotheke (Marienapotheke) übernommen, die von seinem Sohn Claus (I, † 3.1.1427) weitergeführt wurde. Zugehörigkeit zum Patriziat belegt seine Nennung als Richter ’von Herren’ (1404/05). Sein prunkvolles Epitaph (Ulrich Wolfhartshauser) in St. Moritz ist erhalten. Ob auch die Söhne noch als Apotheker tätig waren, ist nicht eindeutig erkennbar. Der ältere, Claus (II, † 1439/40), starb ohne Nachkommen; der jüngere, Ulrich (IV, † 1461/ 62), erscheint 1419 als Richter, 1424 als Ratsherr und zählte ab 1430 als Siegler zum engeren Führungszirkel. 1457 schied er aus dem Rat aus, um seinem einzigen Sohn Georg (I, † 1461/62) Platz zu machen. Als beide fast gleichzeitig starben, erbten Georgs acht Kinder ein bedeutendes Anschlagvermögen (1462 5700 fl, 13. Stelle), das 1464 aber durch Erbteilung zersplittert wurde. Der ältere Sohn Johann († nach 1502) ist nur 1471, der jüngere Georg (II, † nach 1504) immerhin noch 1479-1500 im Rat belegt. Ab den 1490er Jahren wirtschaftlicher Abstieg; ob sie legitime Nachkommen hinterließen, ist nicht eindeutig erkennbar.
  • Am langlebigsten war der Heinrich-Zweig, der allerdings kaum profilierte Persönlichkeiten hervorbrachte. Für Heinrich (II) sind sechs Söhne belegt. Auf einen von ihnen dürfte jener Familienzweig zurückgehen, der nach chronikalischer Überlieferung in die Kaufleutezunft übertrat. Ihm sind wohl auch die als Goldschmiede belegten Brüder Johann († 1420), Münzmeister 1405-1410, und Jakob († 1419/20) zuzuordnen. Obwohl ihre ökonomische Basis nicht stabil war, blieben die Nachkommen von Heinrichs (II) Sohn Walter (II, † 1386/92) Patrizier. Johann († 1421/22), ab 1391 in den Steuerbüchern fassbar, ist 1413-1420 als Richter ’von Herren’ bezeugt. Als dessen Söhne identifizierbar sind der verarmte Ludwig († nach 1486) und der früh verstorbene, als Kaufmann (1434) und Ratsmitglied (1438) belegte Sigmund († 1438). Dank mütterlichem Erbe verfügten seine Söhne über ein ansehnliches Startkapital. Markus († 1515/ 16), 1465 Richter und 1473 Ratsherr, gelangte als Anhänger von Ulrich Schwarz in den engeren Führungszirkel; nach dessen Sturz relegiert, chronikalischen Berichten zufolge sogar von der Herrenstube ausgeschlossen. Dies erklärt, weshalb sein Bruder Lukas († 1497/98?), obwohl schon 1475 Richter, erst spät in den Alten Rat (1486-1497) gewählt wurde. Franz Hofmaier († nach 1542), ein spätgeborener Sohn des Markus, stabilisierte seine wirtschaftliche Lage durch Heirat einer vermögenden Witwe und spielte als langjähriger Ratsherr (1518-1542) und Ungelter auch wieder eine begrenzte politische Rolle. Mit seinem Sohn Johann († 1577) ist die Familie in Augsburg erloschen.
  • Ulrich-Hofmaier-Straße, benannt nach Magister Ulrich (I) Hofmaier (Antonsviertel, Amtlicher Stadtplan H, I 10).

Literatur:

Paul von Stetten, Geschichte der adelichen Geschlechter in der freyen Reichsstadt Augsburg, 1762, 112 f.

Das Stadtbuch von Augsburg insbesondere das Stadtrecht vom Jahre 1276, 1872, 34-37

Adolf Buff, Der Apotheker Claus Hofmair, die Augsburger Apotheker des 14. Jahrhunderts und Magister Ulrich Hofmair, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 16 (1889), 161-209

Anton Werner, Meister Ulrich der Hofmair und das Hofmair'sche Grabdenkmal in der St. Moritzkirche zu Augsburg, in: ebenda 36 (1910), 46-49

Hermann Otto Schwöbel, Der diplomatische Kampf zwischen Ludwig dem Bayern und der römischen Kurie im Rahmen des kanonischen Absolutionsprozesses, 1968, 23 f.

Eduard Zimmermann, Augsburger Zeichen und Wappen, 1970, 3361, 5980, 5981

Neue deutsche Biographie 9, 1972, 443

Peter Moser, Das Kanzleipersonal Kaiser Ludwigs des Bayern, 1985, 208-237

Fritz Peter Geffcken, Soziale Schichtung in Augsburg 1396-1521, 1995, München Diss. 1983, 139, 197, 220, Anh. 9-217.

Claus (I) Hofmaier (Epitaph in St. Moritz)