Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

Autor: Dr. Heinz Münzenrieder

Stand/Quelle/Datum: 21.12.2010

  • In der Bayerischen Gemeindeordnung vorgesehene Möglichkeit direkter kommunaler Mitbestimmung durch die Gemeindebürger. Durch ein Bürgerbegehren, das der Unterstützung von mindestens 5 % der Gemeindebürger bedarf, kann die Durchführung eines Bürgerentscheids herbeigeführt werden. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid, der die Rechtsnatur eines Stadtratsbeschlusses hat, kommt nur dann zustande, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mindestens 10 % der stimmberechtigten Gemeindebürger umfasst (sog. Quorum). In Augsburg wurde bislang relativ oft von diesen Instrumentarien Gebrauch gemacht. So lehnten die Gemeindebürger 1997 den Bau einer Großgarage (‚Walter-Garage’) unter der Fuggerstraße ab. Der Bau der Rote-Tor-Umfahrung (Schleifenstraße) wurde dagegen im gleichen Jahr für notwendig erachtet. Das Begehren ‚Wasserkreislauf in Bürgerhand’ fand 2004 seine Erledigung durch den Beitritt des Stadtrats zu den Zielen der Antragsteller. Der Umbau des Königsplatzes ist 2007 vorläufig gestoppt worden; 2010 erfolgte dann eine Billigung dieser Maßnahme. Erfolgreich war auch das Bürgerbegehren "Rettet das Alte Stadtbad" (2010). Ein Bürgerentscheid über dieses Begehren wurde hinfällig, da die Stadt von einem Verkauf Abstand nahm und den Weiterbetrieb des Bades zusagte.

Literatur: