Gemeindebevollmächtigte

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Das Kollegium der ehrenamtlichen Gemeindebevollmächtigten als kommunaler Vertretungskörper mit eigenen Vorständen war Wahl- und (teilweise) Kontrollorgan des Magistrats im Zwei-Kammern-System der Gemeindeordnungen von 1818 und 1869. Bis 1869 wurden sie von den Steuerbürgern indirekt über Wahlmänner gewählt, seitdem geheime Direktwahl (1869 2937 und 1908 5985 Wahlberechtigte in Augsburg). 1908 Einführung der Verhältniswahl mit freien und verbundenen Listen. Die Amtszeit betrug 9 Jahre mit Ergänzungswahlen im dreijährigen Turnus. Die Anzahl der Gemeindebevollmächtigten stieg von 36 (1818) über 42 (1869) und 54 (1913, nach Eingemeindungen) bis auf 60 (1914). 1919 wurde das Gremium der Gemeindebevollmächtigten aufgehoben und durch ein Einkammern-System mit (in Augsburg) 50 Stadträten ersetzt.

Literatur:

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern 1818, 49

Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern 1919, 171.