Bezirksgericht Augsburg

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Justizbehörde zweiter Instanz in Zivilsachen (nach Stadt- und Landgerichten) sowie erster Instanz in Kriminalsachen, z. T. in Nachfolge des Kreis- und Stadtgerichts, Vorläufer des Landgerichts nach heutigem Verständnis. Zum 1.10.1857 mit einem Sprengel errichtet, der Augsburg und die Landgerichtsbezirke Buchloe, Burgau, Göggingen, Günzburg, Neu-Ulm, Schwabmünchen, Türkheim, Wertingen und Zusmarshausen einschloss. In den Kriminalbezirken Buchloe und Günzburg waren eigene Untersuchungsrichter tätig. Beim Bezirksgericht tagte die Schwurgerichtskammer für Schwaben und Neuburg. Zum 30.9.1879 aufgehoben.

Literatur: