Reliquiarschnalle
Reliquiarschnalle (aus Walrippe) mit Darstellung des Jonaswunders, aus St. Ulrich und Afra (1. Hälfte 7. Jahrhundert)

von Georg Kreuzer

Es ist möglich, daß die spätantike 'civitas' Augusta Vindelicum, Hauptstadt der römischen Provinz Raetia II, auch Bischofsstadt war, obwohl es dafür bislang weder schriftliche noch archäologische Zeugnisse gibt. Auch für die gelegentlich vorgetragene Behauptung, die Augsburger Oberhirten hätten um die Mitte des 5. Jahrhunderts ihren Sitz ins sichere Säben (Südtirol) verlegt, lassen sich keine Belege beibringen. Selbst die Annahme, der Frankenkönig Dagobert I. (623/29-639) habe das Augsburger Bistum wiederbegründet, muß als Tradition gelten, die wohl frühestens im 11. Jahrhundert in Augsburg entstanden ist.
Während das Überdauern der Lechmetropole als kirchlicher und weltlicher Verwaltungssitz (noch) nicht hinreichend nachzuweisen ist, scheint das Christentum die Zeit der Völkerwanderung überdauert zu haben, wie der Reisebericht des Venantius Fortunatus (ca. 565) nahelegt und Grabungsergebnisse eindrucksvoll bestätigen.

Gerhard von Augsburg
Gerhard von Augsburg: Vita sancti Udalrici, Anfang 11. Jahrhundert
Dom: Romanisches Langhaus
Dom: Romanisches Langhaus, 11. Jahrhundert

Stadt, Bistum und Bischöfe vom 8. bis ins 12. Jahrhundert

Quellenmäßig einigermaßen gesicherten Boden betreten wir erst mit Bischof Wikterp († vor 772?), der wohl mit Uiggo gleichzusetzen ist, welcher um 738 in einem Brief Papst Gregors III. (731-741) an Bonifatius erwähnt wird. Im gleichen Papstschreiben wird Augsburg als Ort bezeichnet, der von Bonifatius als Tagungsstätte für eine Synode ausersehen wurde. Von einer Augsburger Synode zu dieser Zeit wissen wir freilich nichts. Wikterp, der sich meistens an seinem mutmaßlichen Geburtsort Epfach am Lech aufhielt, wurde auch dort begraben. Seine von Bischofskatalog und kurzer Chronik behauptete Vorsteherschaft des Stifts St. Afra ist eine Erfindung von Chronisten des Benediktinerklosters St. Afra, die in den siebziger Jahren des 12. Jahrhunderts die Bedeutung ihrer Institution auch für längst vergangene Zeiten zu erhöhen suchten.

Während Wikterps Amtszeit verlor das Bistum Augsburg den Sualafeldgau zwischen Wörnitz, mittlerer Altmühl und Donau an das 742/43 gegründete Bistum Eichstätt. Gleichzeitig dürfte auch das Bistum Neuburg-Staffelsee entstanden sein, an welches der Sprengel Augsburg alle ostlechischen Gebiete abzutreten hatte. Denkbar ist ebenfalls, daß damals auch die Iller in ihrem ganzen Lauf als Westgrenze Augsburgs gegenüber der Diözese Konstanz festgelegt wurde. Der Gebietsverlust östlich des Lechs wurde schon unter Wikterps zweitem Nachfolger Simpert (778?-807?) dadurch wettgemacht, daß das Bistum Neuburg-Staffelsee dem Bistum Augsburg einverleibt wurde. Über dem Afragrab ließ dieser Bischof eine neue Kirche errichten und veranlaßte den Bau des Doms, des ersten Sakralbaus dieser Art an heutiger Stelle. Wahrscheinlich ließ er an dieser Kathedrale den Zusammenschluß der Domkanoniker zur 'vita communis', zu einer gemeinsamen Lebensform, herbeiführen. Allerdings blieb, trotz dieser Aktivitäten Simperts für den Dom, St. Afra bis zum Ende des 10. Jahrhunderts Bischofsgrablege.
Von den Bischöfen des 9. und frühen 10. Jahrhunderts hatten lediglich zwei überregionale Bedeutung: Witgar (861?-887), ein ehemaliger Kanzler König Ludwigs des Deutschen (833-876), der als Erzkaplan auch König Karl III. 'dem Dicken' (876-888) diente, und Adalbero (887-909), Berater Kaiser Arnulfs (887-899) und Erzieher von dessen Sohn und Nachfolger Ludwig IV. 'dem Kind' (900-911).

Mit der Person Bischof Ulrichs (923-973), Sproß der schwäbischen Hochadelssippe der Hupaldinger und wohl in Augsburg geboren, ist der epochale Sieg Ottos I. (936-972) auf dem Lechfeld (8.-10.8.955) verbunden. Der hochfahrend-kantige Ulrich war freilich nicht nur ein begabter Stratege, der umsichtig seine Bischofsstadt gegen die anstürmenden ungarischen Scharen verteidigte und damit die Voraussetzung für den Sieg des deutschen Königs schuf; er war auch ein verantwortungsbewußt-patriarchalisch agierender Seelsorger der ihm anvertrauten Diözese. Er visitierte unermüdlich seinen Sprengel und ließ nach dem Einsturz des Domes einen neuen errichten. Außerhalb der damaligen Augsburger Stadtmauern, die er hatte aufrichten lassen, gründete er bei der Kirche St. Stephan ein Kanonissenstift und ein Spital Hl. Kreuz. Die Kirche der hl. Afra, die die Ungarn 955 zerstört hatten, ließ er wieder aufbauen und an ihr seine eigene Begräbnisstätte vorbereiten. Bei der Regelung seiner Nachfolge konnte er freilich seinen Neffen Adalbero nicht durchsetzen. Nach seinem Tod setzte schon bald seine Verehrung ein, wofür die von seinem Dompropst Gerhard verfaßte Lebensbeschreibung ein wichtiges Zeugnis ist. Daß er im ersten bekannten Heiligsprechungsverfahren am 3.2.993 in Rom zur Ehre der Altäre erhoben wurde, ist jüngst mit beachtlichen Argumenten bezweifelt worden.
Gegenüber der überragenden Gestalt Ulrichs verblassen seine nächsten Nachfolger. Erst Bischof Bruno (1006- 1029), ein Bruder Kaiser Heinrichs II. (1002-1024), unternahm mit der Gründung des Kollegiatstifts St. Moritz (1020?) einen entscheidenden Schritt zur Siedlungsverdichtung zwischen dem Dombezirk und St. Afra. Um das Jahr 1000 vollzog sich der schrittweise Übergang des Kanonikerstifts St. Afra zu einem Benediktinerkloster.

War das Verhältnis zwischen dem Augsburger Bischof und seinem königlichen Bruder eher unterkühlt, so hat sich Bruno mit Konrad II. (1024-1039), dem Nachfolger Heinrichs II., von Anfang an gut verstanden. Von Augsburg aus hatte Konrad II. seinen ersten Italienzug (1026) angetreten und dem Augsburger Bischof seinen kleinen Sohn und späteren Nachfolger Heinrich III. während seiner Abwesenheit anvertraut. Der Aufenthalt des kleinen Königssohnes in der Bischofsstadt am Lech verlief freilich nicht ungestört. Graf Welf II., der mit dem Stiefsohn Konrads, Herzog Ernst von Schwaben, im Bunde war, nutzte die Abwesenheit des Bischofs, der auf der Synode von Seligenstadt (September 1026) weilte, und eroberte Augsburg. Das Schatzhaus wurde geplündert und dabei ein erheblicher Teil der bischöflichen Archivalien und Handschriften vernichtet. Den designierten Thronfolger in seine Gewalt zu bringen, gelang Graf Welf jedoch nicht. Eine von Welf II. später entrichtete Entschädigung an die Augsburger Bischofskirche wog die Zerstörungen, die er hatte anrichten lassen, bei weitem nicht auf.

Die Spuren der Zerstörungen vom Herbst 1026 waren sicherlich nicht rasch zu beseitigen. Deshalb wollte Konrad II. Augsburg eine Ruhepause gönnen und es nicht mit einem Königsaufenthalt, der jeweils auch die Versorgung eines mehrere hundert Personen umfassenden Gefolges erforderte, zur Unzeit belasten. Erst nach über zwei Jahren suchte er die Lechstadt wieder auf (Jahreswende 1028/29). Als Bruno am 24. April 1029 in Regensburg gestorben war, geleiteten Kaiserin Gisela und der Thronfolger Heinrich, der frühere Schützling des Bischofs, dessen Leichnam nach Augsburg, wo er im Stift St. Moritz beigesetzt wurde. Erst nach sieben Jahren kam Konrad II. wieder nach Augsburg, wo mittlerweile der an der königlichen Hofkapelle ausgebildete Eberhard (1029-1047) als Bischof wirkte. Während der ersten Februarhälfte des Jahres 1036 verlieh hier der König während eines Hoftags das Herzogtum Kärnten an seinen Neffen Konrad den Jüngeren.

Kaiser Heinrich III. (1039-1056) kam schon ein halbes Jahr nach seinem Herrschaftsantritt in das ihm vertraute Augsburg. Bei insgesamt fünf Aufenthalten beging er drei Hoftage in der Bischofsstadt am Lech, darunter eine Synode (2.-10.2.1051), die unter Vorsitz Papst Leos IX. (1049-1054) und des Königs tagte. Beim Tode Eberhards Ende Mai 1047 hielt sich Heinrich III. in Augsburg auf, nahm an dessen Exequien am 27. Mai teil und ernannte schon einen Tag später, am Fest Christi Himmelfahrt, seinen Kapellan Heinrich zum Bischof von Augsburg.

Bischof Heinrich II. (1047-1063) war in seiner vorbischöflichen Zeit 1046/47 Kanzler der italienischen Kanzlei Heinrichs III. gewesen. Nach dem Tod des Kaisers war er von 1057-1062 der einflußreichste Berater der Kaiserinwitwe Agnes, die für ihren unmündigen Sohn Heinrich IV. (1056-1106) die Regentschaft führte. Es ist deshalb verständlich, daß die Regentin am Bischofssitz ihres Vertrauten wichtige Angelegenheiten des Reiches beraten und entscheiden ließ. Am Pfingstfest des Jahres 1058 designierte ein Augsburger Hoftag den Bischof Gerhard von Florenz (Nikolaus II., 1058-1061) zum Nachfolger des verstorbenen Papstes Stephan IX. (1057-1058) gegen den schon am 5. April 1058 erhobenen Johann von Velletri (Benedikt X.) und schloß Frieden mit den Ungarn.

Nachdem sich Erzbischof Anno II. von Köln (1056-1073) im April des Jahres 1062 auf dem Rhein bei Kaiserswerth des jungen Königs mitsamt der Kroninsignien bemächtigt hatte, war der Einfluß Heinrichs auf die Reichsregierung beendet. Die Kaiserin, der vorgeworfen worden war, sie habe sich von dem Augsburger Bischof zu sehr beeinflussen lassen, hatte sich nämlich nach dem Gewaltstreich Annos völlig von den Regierungsgeschäften zurückgezogen und sorgte sich seither nur mehr um ihre Selbstheiligung. Obwohl sich ihr ehemaliger Berater aus Verärgerung nicht mehr an Reichsangelegenheiten interessiert zeigte, blieb die Bedeutung seiner Bischofsstadt als Ort der königlichen Herrschaftsausübung ungeschmälert. Schon im Oktober 1062 beschäftigte sich ein Augsburger Hoftag mit dem Schisma, das nach dem Tode Nikolaus II. durch die zwiespältige Wahl von Alexander II. (1061-1073) und Honorius II. (1061-1064) entstanden war. Wenn es auch auf der Augsburger Versammlung nicht gelang, das Schisma beizulegen, so wurden dort doch die entscheidenden Weichen für die Anerkennung Alexanders gestellt.

Kaiser Heinrich IV. hat sich insgesamt 14 mal in Augsburg aufgehalten. Er weilte damit häufiger als jeder andere Herrscher bis zum Ende der Stauferzeit in der Bischofsstadt am Lech. Dies mag mit der Königstreue der Augsburger Bischöfe zusammenhängen. Unzweifelhaft lassen sich diese häufigen Aufenthalte zum Teil auch mit Augsburgs wichtiger Funktion als Heeressammelplatz und Ausgangspunkt für Italienzüge erklären. Freilich muß auch beachtet werden, daß Heinrich IV. Augsburg mehrmals am Fest Mariä Reinigung (2. Februar) aufsuchte, das in der Lechstadt besonders feierlich begangen wurde. Bisher nicht in diesem Zusammenhang genannt wurde eine naheliegende Begründung, die allerdings aus gelegentlichen Hinweisen hätten erschlossen werden können: Heinrich war ein besonderer Verehrer der hl. Afra. Dies ist vor allem daraus zu ersehen, daß er im Dom zu Speyer eine Afrakapelle errichten ließ, in der sein Leichnam fünf Jahre (1106-1111) eine vorläufige Ruhestätte fand. Durchaus denkbar ist, daß der Kaiser, wovon allerdings erst eine spätere Überlieferung weiß, sich für die Speyerer Afrakapelle eine Reliquie erbeten und auch erhalten hat. Nicht zufällig wird die zeitgenössische Überlieferung als Todestag Heinrichs IV. den 7. August bezeichnet haben, das Fest der hl. Afra. Eine für die Reichsgeschichte bedeutsame, in Augsburg entstandene Quelle berichtet zum Jahre 1084, wie durch ein Wunder sei in der Nacht vom 6. auf den 7. August das von Feinden (unter Führung Welfs IV.) besetzte Augsburg geräumt worden. Unter dem Jubel von Klerus und Volk konnte Heinrich IV. am 7. August kampflos einziehen. Daß Heinrich sich am Begräbnisort seiner Lieblingsheiligen häufig aufhielt, dürfte demnach nicht verwunderlich sein.

Auffällig ist die zeitliche Dichte der Mehrzahl von Heinrichs Augsburg-Aufenthalten. Allein neun lassen sich für die Regierungszeit Bischof Embrikos (1063-1077) feststellen, der vor seiner Ernennung Dompropst von Mainz gewesen war. Zur Zeit von Embrikos Nachfolgern Siegfried II. (1077-1096) und Hermann (1096-1133) kam der König nur zweimal nach Augsburg. Das eine Mal, um nach dem Tode Embrikos am 8. September 1077 seinen Kapellan Siegfried als Nachfolger einzusetzen, das andere Mal, um Anfang August 1084 die Stadt von Herzog Welf IV. und dessen Scharen zu befreien. Vielleicht wollte Heinrich die Bischofsstadt, die zwischen 1081 und 1093 unter vier Überfällen Welfs IV. stark gelitten hatte, nicht mit königlichen Aufenthalten und noch weniger mit Hoftagen belasten.

Nachdem der Sohn und Nachfolger Heinrichs IV., Heinrich V. (1106-1125), Augsburg nur dreimal kurz aufgesucht hatte, brachte der einzige Aufenthalt Lothars III. (1125-1137) einen schweren Rückschlag in Augsburgs Stadtentwicklung. Zunächst schien nichts auf eine dramatische Entwicklung hinzudeuten. Augsburger Bürger hatten den päpstlichen Legaten Azo von Acqui kurz vor der Ankunft des Königs überfallen und beraubt. Nachdem Bischof Hermann den König gebührend empfangen hatte, erhob er vor dem Herrscher und den anwesenden Fürsten Klage gegen die Räuber. Während der König darüber mit den Fürsten beriet, entstand in der Vorstadt durch königliche Bewaffnete unter Händlern ein Streit. Als vor dem Dom eine bischöfliche Wache aufzog, vermutete der König, ein Aufstand komme gegen ihn in Gang, zumal auch die Bürger sich nach dem Läuten der Marktglocke zusammenrotteten. Am Sonntag, den 28. August 1132, wurde vor und im Dom zwischen königlichen und bischöflichen Bewaffneten heftig gekämpft. Vergeblich versuchte Bischof Hermann, unter Einsatz seines Lebens, die Kämpfenden zu trennen. Schließlich setzten sich die Königsleute durch. Am nächsten Tag verließ Lothar III. unter Mitnahme der Gefangenen die Stadt, kehrte jedoch einen Tag später wieder zurück und ließ sämtliche Befestigungen Augsburgs niederreißen. Als der König am 31. August 1132 abzog, war die Lechmetropole total zerstört. Hermann erlebte den Wiederaufbau seiner Bischofsstadt nicht mehr, da er schon am 19. März 1133 starb. Bei der Suche nach den Ursachen für das unangemessen harte Vorgehen Lothars III. wird dafür nur die wahrscheinlich prostaufische Haltung der Augsburger Bürgerschaft angeführt werden können. Bischof Hermann hatte nämlich für das künftige Herrschergeschlecht nie Partei ergriffen. Mehr läßt sich aus der einzigen einschlägigen Quelle, einem Brief Hermanns an den Bamberger Bischof Otto (1102-1139), nicht erschließen.

Augsburg im Investiturstreit

Der sogenannte Investiturstreit in Deutschland, der in der Regel von der Forschung auf die Zeit von 1076-1122 datiert wird, hinterließ auch in Augsburg seine Spuren. Bischof Embriko hatte am Wormser Reichstag vom 24. Januar 1076, auf dem 26 Bischöfe Papst Gregor VII. die Anerkennung entzogen, nicht teilgenommen. Er war aber mit Heinrich IV. nach Canossa gezogen und unversöhnt mit dem Papst nach Augsburg zurückgekehrt. Auf Bitten des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden, der Ostern 1077 mit zwei päpstlichen Legaten nach Augsburg gekommen war, war ihm trotz vorhergehender Absetzung als Parteigänger Heinrichs IV. die vorläufige Ausübung des Bischofsamtes gestattet worden. Nur erzwungen dürfte ein Treueeid gewesen sein, den er dem Gegenkönig leisten mußte, denn schon Ende Mai 1077 zog er dem aus Italien heimkehrenden König entgegen und nahm auch am nur wenig später zusammentretenden Hoftag von Nürnberg (11. Juni 1077) teil.

Nach Embrikos Tod (30. Juli 1077) erhob, wie es scheint, ein Teil der Domkanoniker den aus den eigenen Reihen stammenden Wigolt zu dessen Nachfolger. Heinrich IV. demonstrierte am 8. September 1077 in Augsburg, daß er mit dieser Entscheidung nicht einverstanden war, indem er seinen Kapellan Siegfried auf den verwaisten Augsburger Bischofsstuhl berief. Am gleichen Tag erhob der König den Augsburger Kanoniker Heinrich zum Patriarchen von Aquileja, ebenfalls ohne sich um eine vorausgegangene Wahl der Aquilejenser zu kümmern. Durch dieses entschiedene Handeln konnte Heinrich zwei für den Alpenübergang wichtige Bistümer mit ihm loyalen Klerikern besetzen. Der salische Herrscher wird an der Sicherung dieser strategisch wichtigen Routen über die Mitte und den Osten der Alpen interessiert gewesen sein, weil er im Winter 1076/77 eine recht beschwerliche Reise über Burgund nach Italien unternehmen mußte. Die süddeutschen Herzöge Rudolf von Rheinfelden (Schwaben) und Welf IV. (Bayern) hatten nämlich damals die Straßen über die westlichen und mittleren Alpen blockiert. Was nun noch fehlte, war die Sicherung der chur-rätischen Alpenübergänge. Deshalb berief Heinrich IV., als wenig später der Bischofsstuhl von Chur verwaist war, auch darauf einen Kleriker seines Vertrauens, nämlich den Augsburger Dompropst Nortpert (1079-1087). Nimmt man den Augsburger Domkanoniker Adalbero hinzu, der 1084 Bischof von Trient wurde, und den ebenfalls dem Domkapitel der Lechmetropole entstammenden Wido (ab 1095/96 Bischof von Chur), so dürfte die Vermutung nicht zu gewagt sein, daß Augsburg während der Regierungszeit Bischof Siegfrieds (1077-1096) eine 'Kaderschmiede' für künftige, königstreu gesinnte Bischöfe des Alpenraumes war.

Siegfried gelang es, sich gegen seinen zeitweiligen Kontrahenten Wigolt (1077-1088) durchzusetzen, weil dieser unter den Domkanonikern kaum Anhänger hatte und wohl auch bei der Bevölkerung Augsburgs kaum Anklang fand. Sein Einflußbereich blieb das Ostallgäu, eines der Herrschaftszentren Welfs IV. Nur im Gefolge von dessen Streitmacht kam Wigolt gelegentlich nach Augsburg, allerdings ohne dort Fuß fassen zu können. Als Wigolt am 11. Mai 1088 starb, saß Siegfried als Gefangener Welfs IV. auf dessen Burg Ravensburg. In dieser günstigen Situation versuchten die drei antikaiserlichen süddeutschen Herzöge (Welf IV., Berthold von Schwaben und Berthold II. von Zähringen) einen päpstlich gesinnten Bischof für Augsburg zu erheben. Zwei dazu ausersehene und auch bereite Reichenauer Mönche starben jedoch schon nach kurzer Zeit. Auch der zur welfischen Partei zählende Kemptener Abt Eberhard starb, ehe ihm das Bistum Augsburg übertragen werden konnte.

Nach Siegfrieds Tod (4.12.1096) erhob Heinrich IV. den aus dem Geschlecht der Markgrafen von Cham stammenden Hermann (1097-1133) auf den Augsburger Bischofsstuhl. Diese äußerst farbige Persönlichkeit war lange Zeit (bis 1123) damit beschäftigt, sich gegen Vorwürfe zu verteidigen, durch unlautere Machenschaften ins Amt gekommen zu sein. Hermanns heftigste und ausdauerndste Gegner waren seine eigenen Domkanoniker, die sich offensichtlich lange Zeit einmütig gegen ihn stellten.
Papst Paschalis II. (1099-1118) hatte den geschickt taktierenden Augsburger Bischof zwar von seinem Amt suspendiert, aber nicht für abgesetzt erklärt. Der Churer Bischof Wido sollte als päpstlicher Beauftragter die gegen Hermann vorgebrachten Anschuldigungen (falsche Wahl und Konsekration, Schmälerung des Kirchengutes, schlechte Lebensführung) untersuchen. Paschalis' Nachfolger Gelasius II. (1118-1119) bannte Hermann 1118/19, ohne das Ende dieser Untersuchung abzuwarten.

Nach dem Abschluß des Wormser Konkordats wurde der Augsburger Bischof in aller Form restituiert. Zu Unrecht wurde bisher Hermann weitgehend negativ beurteilt. Neuere Untersuchungen betonen, Hermann sei durchaus ein Anhänger der Klosterreform gewesen und habe in seiner Diözese die Gründung von regulierten Kanonikerstiften, freilich in Übereinstimmung mit seinen Machtinteressen, gefördert. Die Zusammenstellung einer Kanonessammlung, die auf die Einhaltung der Kirchenzucht Wert legt, hat er zumindest veranlaßt. Ein ganz und gar unwürdiger Bischof war er sicherlich nicht, wie einer seiner erbittertsten Gegner, Abt Egino von St. Ulrich und Afra, behauptete.

Augsburger Stadtrecht von 1276
Augsburger Stadtrecht von 1276: Beginn des Landrechts

Der Übergang von bischöflicher zu bürgerlicher Stadtherrschaft

Augsburg war bis ins 12. Jahrhundert unzweifelhaft eine Stadt des Bischofs. Der jeweilige Bischof dürfte auch in der Regel bei Königsaufenthalten den Herrscher beherbergt haben, es sei denn, dieser zog es vor, auf dem Lechfeld zu lagern. Ab dem 11. Jahrhundert lassen sich aber auch schon Hinweise finden, die auf eine allmähliche Entwicklung der Bischofsstadt zur Bürgerstadt hindeuten. Sicher hatte Augsburg schon vor dem Jahre 1030 das Marktrecht, wie eine Urkunde Konrads II. bestätigt. Wo jedoch dieser Markt zu lokalisieren ist, läßt sich bislang nicht feststellen. In einer Urkunde aus dem Jahre 1046 wird ein Quaestor namens Tuco aufgeführt, der jedoch ein bischöflicher Funktionsträger im Rang eines Burggrafen gewesen sein dürfte. Ebenfalls um einen bischöflichen 'Beamten' wird es sich bei einem als urbis praefectus bezeichneten Hillibrand gehandelt haben, der in einer von Bischof Embriko beurkundeten Schenkung als Zeuge anwesend war. Am 13. Juni 1090 verwüsteten und brandschatzten Feinde König Heinrichs IV., wie die Augsburger Annalen berichten, die Vorstadt und ließen die Kirche des Chorherrenstifts St. Peter am Perlach in Flammen aufgehen. Nur ein Jahr später gelang es Welf IV., mit Verbündeten in die Stadt einzudringen, die er drei Wochen besetzt hielt. Er zündete die Vorstadt an, verheerte die Umgebung und brannte das Kollegiatstift St. Moritz nieder. Es hat den Anschein, als ob diese gewalttätigen Aktionen von 1080 und 1081 gerade darauf abzielten, die vor der Stadt entstandenen neuen Siedlungskerne um St. Moritz und das nur kurz vorher gegründete Stift St. Peter (1067) zu zerstören und der dort wohnenden Bevölkerung - vermutlich auch Kaufleuten und Händlern - das Leben zu verleiden.

Während der Regierungszeit Bischof Siegfrieds dürfte nicht nur die Mehrheit der Domkanoniker, sondern auch der Augsburger Bürgerschaft auf seiner und des Königs Seite gestanden haben. Dafür sprechen zwei Begebenheiten. Als der Kontrahent Siegfrieds, Wigolt, Ostern (8. April) 1078 am Hofe des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden die Weihe erhalten hatte, forderte der zuständige Konsekrator, Erzbischof Siegfried von Mainz, unter Androhung des Anathems Kanoniker und Volk der Lechmetropole auf, diesen als rechtmäßigen Bischof anzunehmen. Dieser Aufforderung des Mainzer Metropoliten scheint nur eine Minderheit gefolgt zu sein. Auf jeden Fall wurde Heinrich IV., der ja seinen Kapellan zum Augsburger Bischof ernannt hatte, wie schon erwähnt, am 7. April 1084 von Klerus und Volk freudig empfangen, nachdem feindliche Scharen, die die Lechmetropole mehrere Wochen besetzt hielten, abgezogen waren.

Die überwiegende Mehrheit der Augsburger Bürger stand nicht nur verbal hinter dem König und seinem Bischof, sondern war auch bereit, die Stadt gegen deren Gegner zu verteidigen. Den Bürgern war es zu verdanken, daß wohl welfische Bewaffnete 1087 aus der Stadt vertrieben wurden und sechs Jahre später (1093) bayerische Angreifer Augsburg unter großen Verlusten wieder verlassen mußten. Der Überfall von Truppen Welfs IV. Mitte April 1088 wirkte sich deshalb so verhängnisvoll aus, weil er zur Nachtzeit erfolgte, wobei unzuverlässige Verteidiger der Stadtmauern die Feinde gewähren ließen. Die schwerwiegendsten Folgen dieser Eroberung waren die Gefangennahme Bischof Siegfrieds und die Zerstörung des Mauerrings.

Die Augsburger Bürger verhielten sich während der ersten Jahrzehnte des Investiturstreits auf jeden Fall anders als die Bewohner der nächstgelegenen schwäbischen Bischofsstadt Konstanz. Dort konnte sich der vom König designierte Bischof nicht durchsetzen. In der Lechstadt dürfte sich die Mehrheit der Bewohner auch nicht gegen Siegfrieds Nachfolger Hermann gestellt haben, obwohl dies eine recht parteiische Quelle andeutet. Von einem Aufstand gegen den vom Kaiser eingesetzten bayerischen Grafensohn ist jedenfalls nie die Rede. Erst gegen Ende seiner Amtszeit dürfte es Schwierigkeiten zwischen ihm und einem Großteil der Augsburger Bewohner gegeben haben. Während Hermann sich in den Auseinandersetzungen zwischen Lothar III. und den Staufern wohl neutral verhielt, neigte die Bevölkerung der Lechmetropole wahrscheinlich mehr den Staufern zu, wie die oben geschilderten Ereignisse Ende August 1132 nahelegen. Mit Hermanns Nachfolger Walther I. (1133-1152) aus dem Hause der Grafen von Dillingen begann eine neue Phase der Augsburger Geschichte. Er, der kanonisch Gewählte, hatte sich nicht nur mit den ehemaligen bistumsinternen Gegnern seines Vorgängers, sondern auch, wie die Augsburger Bürger, mit den Staufern arrangiert.

Augsburgs Bürger, unterstützt vom bischöflichen Stadtherrn, machten sich trotz der geschilderten katastrophalen Zerstörung rasch an den Wiederaufbau. In einer Urkunde Bischof Walthers von 1143 sind Leute aufgeführt, die die Stadttore zu bewachen hatten: ein Ebo vom südlichen Stadttor und ein Marquart vom Nordtor. Zeigt dieses Diplom, daß die Lechmetropole ihre Wehrhaftigkeit zurückerlangt hatte, so vollzog sich eine Erweiterung der Stadt durch einen Mauerring, der die bisherige südliche Vorstadt mit Einschluß von St. Ulrich und Afra spätestens ab 1187 einband. Dieser Einbindung waren Pfarreiengründungen in diesem Bereich (St. Moritz und St. Ulrich) vorausgegangen. Für das rasche Wachstum Augsburgs auch an den West- und Osträndern in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts spricht auch, daß 1169 erstmals eine Pfarrei St. Stephan genannt und 1183 die Dompfarrei durch die Gründung der Pfarrei St. Georg verkleinert wurde. 1199 wurde schließlich noch ein weiterer Bereich aus der Dompfarrei herausgelöst und die Pfarrei Hl. Kreuz geschaffen.

Als ein entscheidender Markstein in der Entwicklung zur Bürgerstadt ist das Stadtrecht von 1156 anzusehen, in dem freilich auf ein älteres Weistum von 1104 Bezug genommen wurde. In einer Urkunde vom 21. Juni 1156, ausgestellt von Kaiser Friedrich I. zu Nürnberg, wurden die Rechte des Bischofs, des Burggrafen und des Hochstiftsvogts geregelt. Der Bischof war Inhaber der städtischen Obrigkeit mit Ausnahme der Blutgerichtsbarkeit. Bemerkenswert ist, daß einige städtische Funktionsträger auf Bitten der bischöflichen Ministerialen, der Stadtbewohner ('urbani') und des ganzen Volkes vom Bischof eingesetzt wurden, nämlich der Münzmeister, der Burggraf sowie der Dompfarrer, wobei letzterer immer aus dem Kreis der Domkanoniker rekrutiert wurde. Die Zollhoheit und die Aufsicht über Maße und Gewichte blieben beim Bischof wie auch das Absetzungsrecht von Burggraf und Vogt. Im Gegensatz zum Vogt hatte der Burggraf, in der Regel ein Ministeriale, die niedere Gerichtsbarkeit inne (Bestrafung der Bäcker, Brauer usw.). Die gesamte Stadtbevölkerung hatte ein Steuerbewilligungsrecht bei Romfahrten und Heerfahrten des Bischofs. Wer ein Gut Jahr und Tag ohne Widerspruch besaß, durfte von niemandem mehr belangt werden. Inhaber des Stadtrechts konnten nicht nach Eigen- oder Lehenrecht belangt werden, sondern nur nach Bürgerrecht.

War zu diesem Zeitpunkt trotz erkennbarer rudimentärer Bürgerrechte der Bischof noch eindeutig Stadtherr, so änderte sich dies, als Friedrich Barbarossa nach dem Aussterben der bisherigen Hochstiftsvögte, der Schwabegger - der letzte Träger dieses Familiennamens war 1167 vor Rom einer Seuche erlegen -, die Hochstiftsvogtei an sich zog. Wohl schon 1168 hatte der Kaiser die Vogtei an seinen Sohn, Herzog Friedrich V. von Schwaben, übertragen, der noch im selben Jahr einen Augsburger Untervogt einsetzte. In den 50er oder frühen 60er Jahren des 13. Jahrhunderts ging diese Vogtei noch einmal in die Hände des Augsburger Bischofs über. Bischof Hartmann (1248-1286) hatte nämlich im Jahre 1257 gegen die Augsburger Bürger, die mit dem Stadtvogt Karl Spannagel verbündet waren, eine militärische Niederlage erlitten. Die darauffolgenden demütigenden Umstände - Hartmann mußte nicht nur für alle Schäden aufkommen, die die Gegenseite erlitten hatte, sondern auch seinen Kämmerer Heinrich von Wellenburg ausliefern - werden den Bischof veranlaßt haben, die Vogtei zu okkupieren. Dafür spricht, daß von 1260-1265 nicht mehr die Spannagel, sondern die Stolzhirsch die Stadtvögte stellten. Am 3.10.1266 belehnte Hartmann mit Zustimmung seines Domkapitels und seiner Ministerialen den Staufer Konradin mit der Vogtei über die Stadt und den Herrschaftsbereich des Bischofs. Der junge König erhielt diese Belehnung nur für sich, nicht für das Reich. Eine Veräußerung, Verpfändung, Weitergabe oder Teilung der Vogtei wurde ausdrücklich untersagt. Trotz Widerstands von Bischof, Domkapitel und Augsburger Bürgern verpfändete Konradin die Vogtei am 10.1.1268 an seinen Onkel, Herzog Ludwig II. von Bayern, der ihm erhebliche Geldmittel zur Finanzierung seines Italienzuges zur Verfügung gestellt hatte. Der Wittelsbacher mußte nach einer militärischen Niederlage gegen die Allianz von Bischof, Augsburger Bürgern und Markgraf Heinrich von Burgau am 9.3.1270 endgültig auf die Vogtei über Stadt und Hochstift verzichten. Hartmann wird die gegenüber den Augsburger Bürgern gegebene Zusicherung vom 30.5.1270, die Vogtei über die Stadt an niemand anderen als den künftigen deutschen König zu vergeben, eingehalten haben, denn Rudolf I. von Habsburg ist 1276 Vogt von Augsburg. Er verschmolz Augsburger Vogtei und ostschwäbisches Reichsgut zu einer Reichslandvogtei.
Ein erheblicher Teil dieses ostschwäbischen Reichsgutes stammte wohl aus dem Besitz Welfs VI., dessen Besitzungen am Lechrain und in der Nähe von Augsburg nach seinem Tode (1191) an die Staufer gefallen waren. Dadurch war die ostschwäbische Bischofsstadt immer mehr zu einem wichtigen Punkt der staufischen Herrschaftsausübung geworden. Durch das Instrument der Vogtei konnten die Staufer immer wieder geschickt und nicht zu ihrem Nachteil in die Auseinandersetzungen zwischen Bischof und Stadt eingreifen. Die stärkere Bindung der Lechmetropole an den König bedeutete freilich auch, daß sie zur Reichssteuer herangezogen wurde.

Die endgültige Ablösung der bischöflichen Stadtherrschaft vollzog sich unter dem schon genannten Bischof Hartmann, dem letzten Grafen von Dillingen. Der Günstling Papst Innozenz' IV. mußte schon 1251 nach einer militärischen Niederlage der Bürgerschaft die Bewachung der Stadttore überlassen und das Steuerrecht einräumen, wobei freilich noch der Bischof mit Gefolge, das Domkapitel sowie Klöster und Stifte ausgenommen waren. Nach einem Schiedsspruch im Jahre 1254 verblieb dem Bischof weiter die Zollhoheit, die Stadt durfte aber von nun an an den Stadttoren ein Ungeld erheben. Da die finanzielle Lage Hartmanns wegen des Ausbaus seines Stammsitzes Dillingen als Ausweichresidenz nach dessen Übertragung an die Bischofskirche immer prekärer wurde, war er gezwungen, Verpfändungen vorzunehmen, wobei vor allem die Augsburger Familie Schongauer profitierte, die in den Jahren 1259-1262 u.a. den Stadtzoll und das Burggrafenamt übertragen erhielt.

Nicht von ungefähr entwickelten sich parallel zur Finanzmisere des Augsburger Bischofs Elemente einer bürgerlichen Verwaltung: 1257 werden erstmals Ratsmänner erwähnt, 1260 ein Ratshaus, im gleichen Jahr erstmals ein bürgerlicher Stadtvogt, 1266 ein 'magister civium' (Bürgermeister) und 1268 ein Siegelbewahrer.

Mit der Zusicherung König Rudolfs I. von Habsburg vom 9.3.1276, die Augsburger Bürgerschaft dürfe sich ein eigenes Stadtbuch anlegen, war die Loslösung vom ursprünglichen Stadtherrn, dem Bischof, mit Genehmigung des königlichen Vogtes weitgehend vollzogen. Die Niederschrift dieses Stadtrechtsbuches, das in drei große Abschnitte gegliedert ist (1. Allgemeiner Teil: Rechte des Königs und Bischofs, des Vogts und Burggrafen in der Stadt, Gewerberecht; 2. Vogteigerichtsbuch; 3. Burggrafengerichtsbuch), dauerte fünf Jahre und war 1281 beendet. Dieses kodifizierte städtische Recht, entstanden in enger Anlehnung an den sogenannten Urschwabenspiegel, galt unbestritten bis in die Zeit Konrad Peutingers. Außer Kraft gesetzt wurde es formal nie.