Zoll

Autor: Dr. Peter Geffcken

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Stadtzoll und Brückenzölle erscheinen seit frühester Zeit in der Hand des Bischofs. Auch die 1031 von Bischof Eberhard an St. Ulrich und Afra übergebene Lechbrücke war kaum väterliches Erbe, wie Wittwer behauptet, sondern Kirchenbesitz. Sie ist wohl mit der Brücke ’ad sanctam Afram’ (Brücken) zu identifizieren, die nach der Ulrichsvita um 980 von Bischof Heinrich erbaut worden war. Erkennbar wird die Zollhoheit des Bischofs, als Bischof Hartmann 1254 den Bürgern die Erhebung eines ’thelonei (Zoll) quod volgariter ungelt dicitur’ gestattete. Da dieses Ungeld an den Toren erhoben wurde, ist ein Zusammenhang mit der gleichzeitigen Besitzbestätigung für die Stadttore anzunehmen. Belastet wurden Wein und Kaufmannswaren (’vini et mercium’). Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Ungeld des 13. Jahrhunderts um den späteren städtischen Torzoll. Seine Erträge lassen sich seit den 1320er Jahren in den Baumeisterrechnungen fassen, dabei schon als ’alter’ Zoll bezeichnet, neben dem ein ’neuer’ Zoll von Getreide erhoben wurde. Der Stadtzoll (’thelonium civitatis’), 1266 als bischöfliches Amt bezeichnet, erscheint im Stadtrecht von 1276 als Konglomerat unterschiedlicher Rechte. Das bischöfliche Urbar von 1316 erwähnt ihn als ’theloneum magnum’ zusammen mit einem Viehzoll. Nach Ende des Leibgedingbesitzes der Schongauer (1259 – um 1304) könnten sich einzelne Rechte (Baumeisterrechnungen: thelonium mercatorum, thelonium salis) vorübergehend im Besitz der Stadt befunden haben. Seit dem 15. Jahrhundert ist der Zoll, nun seiner herrschaftlichen Elemente weitgehend entkleidet, wieder in der Hand des Bischofs fassbar. Auch die wichtigsten Brückenzölle, deren Einnehmer anfänglich nicht als Zoller, sondern als ’Brugghay’ (pontenarius) bezeichnet werden, blieben in geistlicher Hand: beim Hochstift die Wertachbrücke, beim Kloster St. Ulrich und Afra die ’obern brugge’, der Lechübergang der Straße nach Friedberg. Der dritte, ursprünglich an der ’stravans brugge’ vor dem Barfüßertor erhobene Brückenzoll ist wohl der ’unteren’ Lechbrücke bei Lechhausen zuzuordnen. Da für Lechhausen bischöfliches Obereigentum fassbar ist, befand sich auch diese Brücke wohl anfänglich in der Hand des Bischofs.; im Urbar von 1316 wird sie aber nicht mehr als bischöflicher Besitz erwähnt. Mit Umwallung der Jakobervorstadt fiel die Baulast der innerstädtischen Lecharmbrücken wohl an die Stadt. Die Besitzverhältnisse der Hauptbrücke zu Lechhausen sind bislang nicht ausreichend geklärt. Da Stadt- und Brückenzölle im 14. Jahrhundert fiskalisch an Bedeutung verloren und die Bürgerschaft schon Ende des 13. Jahrhunderts Mitspracherechte an der Tarifgestaltung durchsetzen konnte, unternahm die Stadt keine besonderen Anstrengungen zu ihrem Erwerb. Schon bei den Brückenzöllen (Baulast) ist das Element der Nutzungsabgabe erkennbar. Voll ausgeprägt ist dieser Charakter beim Pflasterzoll, dessen Erhebung der Stadt 1418 durch königliches Privileg gestattet wurde. Er wurde nicht mehr von den Waren, sondern von den Transportmitteln erhoben, ein Modus, der erstmals in einem königlichen Zollprivileg von 1294 fassbar ist. Wahrscheinlich besteht ein Zusammenhang mit der Steinpflasterung der Straßen, die in Augsburg 1416 einsetzte. Für den städtischen Haushalt spielten die Zölle seit dem 15. Jahrhundert nur noch eine untergeordnete Rolle.

Literatur:

Monumenta Boica 34 I, 384, 406

Das Stadtbuch von Augsburg insbesondere das Stadtrecht vom Jahre 1276, 1872, 24-34, 240, 264-266

R. Hoffmann, Die Augsburger Baumeisterrechnungen von 1320-1331, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 5 (1878), 193-201

Walter Groos, Beiträge zur Topographie von Alt-Augsburg, 1967, 46-52

Rolf Kießling, Bürgerliche Gesellschaft und Kirche in Augsburg im Spätmittelalter, 1971, 63-67

Robert Müntefering, Die Traditionen und das älteste Urbar des Klosters St. Ulrich und Afra in Augsburg, 1986, 5-11.