Wundärzte

Autor: Ute Ecker-Offenhäußer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Wundärzte gehörten zur Gruppe der handwerklich gebildeten Heiler. Ihre Aufgabe bestand in der äußerlichen Versorgung von Wunden, der Behandlung von Brüchen und Verrenkungen unter Einschluss von Amputationen; ihnen oblag unter der Aufsicht von Ärzten die Versorgung der an Syphilis und der Pest Erkrankten in Siechenhäusern und im Blatterhaus. Die Verordnung innerlich anzuwendender Arzneien war ihnen offiziell verboten. Der erste Wundarzt in Augsburg ist 1320 nachweisbar, 1321 scheint es bereits einen von der Stadt angestellten Wundarzt gegeben zu haben. Im 16. Jahrhundert wurde die Ausbildung zum Wundarzt über die Bader- und Barbiere geregelt, d. h. nach Ausbildung in einem dieser Handwerke konnte ein Bader oder Barbier durch das Ablegen einer Zusatzprüfung, eines Examens der Wundarznei, Wundarzt werden und sich nach der Ordnung von 1549 ’ganzer Meister’ nennen. Die Bruch- und Steinschneider sowie die Oculisten waren auf bestimmte Operationen spezialisierte Wundärzte.

Literatur:

Gerhard Gensthaler, Das Medizinalwesen der Freien Reichsstadt Augsburg bis zum 16. Jahrhundert, 1973, 46-48.