Wehrpflicht

(Reichsstadt)

Autor: Dr. Jürgen Kraus

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Eng verbunden mit dem Bürgerrecht war bis 1806 die Wehrpflicht, die im Mittelalter auch im Bürgereid enthalten war. Als Bewaffnungspflicht forderte sie beim Eintritt in das Bürgerrecht den Nachweis eigener Waffen, als Wachpflicht die Bereitschaft zu nächtlichen Wachdiensten. Seit dem 17. Jahrhundert waren mit der Wehrpflicht Schießübungen und Dienste in Bürgerkompanien verbunden. Nur selten trat die Baupflicht mit Arbeiten an den Stadtbefestigungen und die Verteidigungspflicht in Kriegszeiten in Kraft. Sichtbaren Ausdruck fand die Wehrpflicht im bewaffneten Bürgeraufgebot. Seine Gliederung nach Zünften wurde nach der Verfassungsänderung von 1548 (Karolinische Regimentsordnung) durch eine Einteilung nach Vierteln (Viertelgliederung) und Gassenhauptmannschaften ersetzt, bis im 17. Jahrhundert eine Neugliederung im Bürgermilitär erfolgte.

Literatur:

Jürgen Kraus, Das Militärwesen der Reichsstadt Augsburg, 1980.