Vetter II

(’vom Pantheltier’, Vetter von Werd), Patrizierfamilie

Autor: Dr. Peter Geffcken

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • 1312-1536 in Augsburg nachweisbar. Nach Heirat mit einer Tochter des Patriziers Otto (I) Vetter (I) aus Donauwörth übersiedelte der Augsburger Patrizier Johann (I) Rembot in die Heimat seiner Ehefrau, wo er ab 1278 als ’Johann Rainbot’, ’Johannes gener Patrui’ und ’Johannes dictus Vetter’ fassbar ist. Bei seinen Nachkommen wird der ursprüngliche Name endgültig von dem Zunamen ’Vetter’ verdrängt; mit Weiterführung des angestammten Pantheltierwappens betonte das sich neu formierende Geschlecht jedoch seine unterschiedliche agnatische Herkunft. Auch in den Verwandtschaftsbezeichnungen des 14. Jahrhunderts wird dies deutlich. Die namensgleichen Vetter (I) werden als ’Oheime’, die agnatisch ebenfalls dem Rembot-Clan zugehörigen Minner als ’Vettern’ angesprochen. Bis 1368 ist ein Pendeln zwischen beiden Städten zu beobachten. 1312 erwarb Teutich, die Witwe des Johann (I) mit ihren Söhnen Johann (II, † 1353/58) und Otto (I, † nach 1332) das Augsburger Bürgerrecht. Zehn Jahre später sind diese wieder in Donauwörth nachweisbar. 1357/58 erscheint Christoph Vetter, ein Sohn des Johann (II), wieder als Augsburger Bürger. Da die Vetter im 14. Jahrhundert nur sporadisch in Augsburg lebten und nie im Rat bezeugt sind, war trotz agnatischer Herkunft aus dem Augsburger Patriziat nach Einführung der Zunftverfassung (Zunfterhebung) ihre Zugehörigkeit zu den ’Herren’ nie offiziell anerkannt worden. Bedeutung bekam dies erst im 15. Jahrhundert, als Mitglieder der Familie sich in Augsburg ansässig machen wollten, ohne in eine Zunft einzutreten. Übereinstimmend berichten die Chronik Wilhelm Rehms und ein Ratsprotokoll von 1439, dass einem ’Vetter von Werd’ der Eintritt in eine Zunft geboten wurde. Der Betroffene, ein Schwiegersohn Georg Onsorgs, reagierte mit der Aufgabe des Bürgerrechts. Ein halbes Jahrhundert später wiederholte sich der Vorgang, allerdings mit abweichendem Ergebnis. Georg Vetter († 1536), der 1485 durch Heirat mit einer Welser Bürgerrecht erworben hatte, gelang es, seine Anerkennung als Patrizier durchzusetzen. Wahrscheinlich sah der Rat nach dem Aussterben der stammverwandten Minner (1483) einen Ermessensspielraum für die Revision der älteren Entscheidung. Noch vor 1500 erscheint er als Ratsherr ’von Herren’ und amtiert ab 1516 insgesamt zehnmal als Bürgermeister. Mit ihm scheiden die Vetter aus dem Patriziat aus.

Literatur:

Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert

Fritz Peter Geffcken, Soziale Schichtung in Augsburg 1396-1521, 1995, München Diss. 1983, 213 f.