Stadtverwaltung

Autor: Dr. Heinz Münzenrieder

Stand/Quelle/Datum: 7.9.2009

  • Die Bayerische Gemeindeordnung sieht als Hauptverwaltungsorgane der Stadt den Stadtrat als Kollegialorgan und den Oberbürgermeister vor. Für den Vollzug der gesamten Verwaltungsarbeit des eigenen und übertragenen kommunalen Wirkungskreises bilden die derzeit neun städtischen Referate gleichsam die ’ministerielle’ Ebene. Berufsmäßige Referatsleiter sind - als Beamte auf Zeit derzeit der Oberbürgermeister, die vom Stadtrat aus  dessen Mitte gewählten weiteren Bürgermeister (2. und 3. Bürgermeister) und   sechs ebenfalls vom Stadtrat gewählte berufsmäßige Stadträte (Referenten). Den Referatsleitern unterstellt sind Fachämter, Fachbetriebe u. a. Fachdienststellen. Darüber hinaus obliegt ihnen die Mitarbeit oder Vertretung in städtischen Beteiligungsgesellschaften, interkommunalen Gremien u. ä. Der Oberbürgermeister und die weiteren Bürgermeister sind stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrats. Die berufsmäßigen Stadträte sind im Stadtrat ohne Stimmrecht, jedoch beratungs- und antragsberechtigt.

  • Zur Zeit liegen folgende Aufgabenzuweisungen vor: a) Referat Oberbürgermeister: Interkommunale Zusammenarbeit, Stadtmarketing, Städtepartnerschaften und –patenschaften, Repräsentation, Hauptverwaltung, Rechts- und Prüfungswesen, Bürgerschaftliches Engagement, Integration sowie Statistik. Der Oberbürgermeister bedient sich seines Referats auch zur Koordinierung, Leitung und Steuerung der vielfältigen administrativen und kommunalpolitischen Aufgaben. Diese kommen zum Ausdruck durch seine Funktionen als Vorsitzender des Stadtrats, als Vorgesetzter aller städtischen Beschäftigten sowie als rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Stadt. b) Referat des 2. Bürgermeisters (Referat 1): Der 2. Bürgermeister vertritt den Oberbürgermeister bei Verhinderung oder Abwesenheit.  Als Referatsleiter sind ihm darüber hinaus folgende Aufgabengebiete zugeordnet: Finanzen, Personal, Controlling, Stiftungen sowie Wohnen. c)  Referat des 3. Bürgermeisters (Referat 5): Der 3. Bürgermeister vertritt die Stadt bei Verhinderung oder sonstiger Abwesenheit des Oberbürgermeisters bzw. des 2. Bürgermeisters. Als Referatsleiter sind ihm darüber hinaus folgende Aufgabenbereiche zugeordnet: Kultur, Jugend sowie Sport. d) Referat 2: Umwelt und Energie, Forsten, Öffentliches Grün, Naturschutz, Abfallwirtschaft und Stadtreinigung sowie Friedhofs- und Bestattungswesen. e) Referat 3: Soziales, Jugend, Familie, Senioren sowie Menschen mit Behinderung. f) Referat 4: Bildung, Ausbildung, Schulen, Kindertagesstätten sowie IT-Bildungsinitiative. g) Referat 5: (siehe oben unter c). h) Referat 6: Stadtplanung, Stadtsanierung, Stadtvermessung, Denkmalschutz, Konversion, Bauordnung,  Verkehrswesen, Stadtentwässerung, Stadtentwicklung, Regionalplanung sowie Hochbau. i) Referat 7: Ordnungswesen, Verkehrsüberwachung, Personenstandswesen, Sicherheit, Kriminalprävention, Veranstaltungen, Märkte, Verbraucherschutz, Gesundheit, Heimaufsicht sowie Brand- und Katastrophenschutz.  j) Referat 8: Wirtschafts- und Infrastrukturförderung, Ansiedlungen, Bestandspflege der Unternehmen, Clusterentwicklung, Fördermittelbeschaffung, Wirtschaftliche Regionalentwicklung, Öffentlicher Personennahverkehr, Betreuung von wirtschaftlichen Verbänden, Beteiligungsmanagement sowie Liegenschaften.

  • Bei der Stadt Augsburg sind derzeit 6.264 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Der Frauenanteil beträgt 52,8 %. Ein Viertel der Beschäftigten steht in einem Beamtenverhältnis. Der Anteil der Personalausgaben im städtischen Haushalt beläuft sich auf 27,3 %. Das Gesamthaushaltsvolumen beträgt 2009 763 Mio. Euro. Hauptausgabeposten sind dabei die Bereiche Soziale Sicherung (26,0 %), Schulwesen (10,4 %) sowie Bau-, Wohnungswesen und Verkehr (10,3 %). Bei den Einnahmen dominieren Steuern und Zuweisungen (56,9%) sowie Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (21 %).

  • Die Stadt Augsburg ist außerhalb der unmittelbaren Verwaltung zur Erfüllung kommunaler Aufgaben an einer Vielzahl öffentlich- oder privatrechtlicher Unternehmen beteiligt. Das Aufgabenspektrum umfasst insbesondere die Bereiche Ver- und Entsorgung (z. B. Stadtwerke GmbH), Verkehr (z. B. Augsburger Flughafen GmbH), Wirtschaftsförderung (z. B. Regio Augsburg Tourismus GmbH), Wohnungsbau (z. B. Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Augsburg GmbH), Bildung und Kultur (z. B. Augsburger Volkshochschule e. V.) und Gesundheit (z. B. Kommunalunternehmen Klinikum Augsburg). Das wirtschaftliche Potential dieser Beteiligungen der Stadt Augsburg ist erheblich. Mit einer Bilanzsumme von 8,3 Mrd. €, einem Gesamtumsatz von 3.8 Mrd. € sowie einem Investitionsvolumen von 229 Mio. € wird der Haushalt der Stadt mehrfach übertroffen. In den über 80 Beteiligungsunternehmen sind rund 10.000 Mitarbeiter tätig.

Literatur:

Augsburg - Daten, Fakten, Zahlen, 2008

Beteiligungsbericht der Stadt Augsburg 2008.