Stadtratsfraktionen

Autor: Dr. Heinz Münzenrieder

Stand/Quelle/Datum: 14.11.2011

  • In der Geschäftsordnung für den Stadtrat vorgesehener Zusammenschluss von regelmäßig derselben Partei angehörigen Stadtratsmitgliedern (Ausnahmen möglich). Eine Fraktion muss nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat mindestens drei Mitglieder umfassen. Durch die Fraktionsarbeit  wird eine effektive Stadtratstätigkeit ermöglicht. Die Stadtratsfraktionen werden durch gewählte Vorsitzende bzw. Vorstände präsentiert. Für ihre Aufwendungen erhalten sie entsprechend ihrer Größe Finanzmittel aus dem Kommunalhaushalt. Geschäfts- und Sitzungsräume befinden sich im Rathaus. Hauptarbeitsgebiet der Stadtratsfraktionen ist die Vorbereitung der Stadtrats- und Ausschusssitzungen. Sie bestimmen aus ihrer Mitte ihre Vertreter in den Stadtratsausschüssen und anderen städtischen oder externen Gremien. Derzeit bestehen sechs Stadtratsfraktionen: SPD: 19 Mitglieder; CSU: 18; Bündnis 90 / Die Grünen: 6; NCSM (Neue Christlich Soziale Mitte): 6; Pro Augsburg: 5 und Freie Wähler: 3).

Literatur: