Stadtratsausschüsse

Autor: Dr. Heinz Münzenrieder

Stand/Quelle/Datum: 18.8.2009

  • Nach der bayerischen Gemeindeordnung vorgesehene Untergliederungen des Stadtrats, deren Zahl und Aufgabengebiete, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben (so für den Rechnungsprüfungsausschuss), durch den Stadtrat bestimmt werden. Die Zuteilung der Sitze erfolgt entsprechend der Stärke der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen. Derzeit 20 Stadtratsausschüsse mit regelmäßig 12 Mitgliedern. Den Vorsitz in den Stadtratsausschüssen führt der Oberbürgermeister, sein Vertreter bzw. ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied. Berichterstatter bei den regelmäßig öffentlich tagenden Sitzungen ist der für das Aufgabengebiet des Ausschusses zuständige berufsmäßige Stadtrat (Referent). In alleiniger und abschließender Zuständigkeit eentscheiden die Ausschüsse Angelegenheiten mit einer Wertigkeit zwischen 100.000 und 400.000 Euro. Außerhalb dieser Wertgrenzen sind allein der Oberbürgermeister bzw. der Stadtrat zuständig. Neben den beschließenden Angelegenheiten sind die Ausschüsse vorberatend für den Stadtrat zuständig. Der Stadtrat kann alle abschließenden Entscheidungen der Stadtratsausschüsse  binnen einer kurzen Nachfrist einer Überprüfung unterziehen und diese revidieren bzw. ändern.

Literatur: