Sportbeirat der Stadt Augsburg

Autor: Dr. Heinz Münzenrieder

Stand/Quelle/Datum: 21.9.2009

  • Ehrenamtlich tätiges Beratungs- und Entscheidungshilfeorgan für den Stadtrat in Angelegenheiten des Sports und insbesondere der Sportförderung. 1952 vom Sportausschuss des Stadtrats eingesetzt. Besteht derzeit aus elf stimmberechtigten Delegierten der Augsburger Sportvereine und acht stimmberechtigten mit dem Sport verbundenen weiteren Mitgliedern sowie acht beratenden Mitgliedern aus der Mitte des Stadtrats und der Stadtverwaltung. Die Wahlperiode beträgt drei Jahre. Die Geschäftsführung obliegt dem Sport- und Bäderamt.

Literatur: