Sozialgericht Augsburg

(Holbeinstraße 12)

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Als Verwaltungsbehörden und Rechtsprechungsinstanzen für die Einrichtungen der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Invaliden-, ab 1927 auch Arbeitslosenversicherung) wurden zum 1.1.1913 in Bayern Oberversicherungsämter bei den Kreisregierungen geschaffen, die als Mittelstellen zu den bei den Bezirksämtern und Stadtmagistraten errichteten Versicherungsämtern fungierten. Ihre Beamten kamen von der Regierung, der Regierungspräsident amtierte als Vorsitzender. Dem Oberversicherungsamt Augsburg waren von Anfang an die Bezirksämter Aichach und Friedberg zugeteilt. Im März 1919 wurde bei jedem Oberversicherungsamt zusätzlich ein Militärversorgungsgericht für Streitfälle bei der Versorgung der Kriegsbeschädigten und -hinterbliebenen gebildet. In der Nachkriegszeit bewirkte die Gesetzgebung des Bundes die Gewaltenteilung auch in diesem Bereich. Zum 1.1.1954 wurden Sozialgerichte eingerichtet. Das Sozialgericht Augsburg ist seither für den Regierungsbezirk Schwaben zuständig.

Literatur:

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern 1912, 1229

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1953, 195.