Schwabenspiegel

Autor: Dr. Wolfram Baer

Stand/Quelle/Datum: 4.1.2012

  • Die im Deutschenspiegel unvollendet gebliebene Sammlung von Rechtssätzen wurde im sogenannten Urschwabenspiegel um 1275 zu Ende geführt. Enge Bezüge zu den Schriften und Predigten der Minoriten David von Augsburg und Berthold von Regensburg lassen die Vermutung zu, dass ein Augsburger Barfüßer Verfasser des Schwabenspiegels war. Der Schwabenspiegel galt mit Ausnahme Sachsens im gesamten Reichsgebiet. Als ’Rechtsspiegel’ stellte der Schwabenspiegel eine in erster Linie schriftstellerische Arbeit dar, die das gültige Reichsrecht darzustellen versucht, ohne selbst normativen Charakter zu besitzen. Der einengende Name Schwabenspiegel stammt aus dem beginnenden 17. Jahrhundert.

Literatur:

Carl Gustav Homeyer, Die deutschen Rechtsbücher des Mittelalters und ihre Handschriften, 1931/34

VL 8, 896-907

Der Schwabenspiegel, 2002

Christa Bertelsmeier-Kierst, 'Schwabenspiegel' oder kunic karls reht, in: Dies., Kommunikation und Herrschaft, 2008, 125-172.