Ratsausschüsse

(bis 1548)

Autor: Dr. Peter Geffcken

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Wesentliche Teile der Aufgaben des Rates wurden nicht im Plenum, sondern in Ausschüssen erledigt. Solche Ratsausschüsse entwickelten sich in Augsburg z. T. zu ständigen oder wiederkehrenden Einrichtungen. Als Sondertyp, da kein Ratsausschuss im engeren Sinne, ist der Rechnungsausschuss zu werten, mit dem die ’Gemain’ 1340 gegenüber dem patrizischen Rat Kontrollrechte im Bereich der Finanzverwaltung durchsetzte (Mitte des 15. Jahrhunderts verschwunden). Schon in einem frühen Nachtrag des Stadtbuchs (um 1300?) werden die ’viere, die des rates phlegent’ erwähnt; neben Verwaltungsaufgaben und der Erledigung ständiger Geschäfte war ihnen auch die Beratung von Ratsvorlagen übertragen (1368 anscheinend aufgelöst). Der Tenor des Zunftbriefs und andere Indizien sprechen dafür, dass direkt nach 1368 noch keine ständigen Ratsausschüsse existierten. Seit 1372 lassen sich verschiedene, immer nur durch die Zahl der Mitglieder bezeichnete Ratsausschüsse fassen, die auf zwei Typen zurückgeführt werden können: Kriegsausschüsse und Beratungsausschüsse. Kriegsausschüsse waren wohl die ’Fünfer’ und ’Siebener’ mit weitreichenden Entscheidungskompetenzen im Krisenfall. Ihren umfassenden Vollmachten entsprechend wurden die Kriegsausschüsse durch den Großen Rat berufen. Beratungsausschüsse waren dagegen wohl die ’Neuner’ und sicher die ’Elfer’, die durch Kleinen und Alten Rat gewählt wurden. Sie besaßen beratende Funktion, hatten ’der stat notdorft usserhalb der Raete zu besorgen’ und waren, wie die ’Vierer’ vor 1368, mit der Vorbereitung von Ratsvorlagen betraut. Während Kriegsausschüsse im 15. Jahrhundert nur noch vereinzelt erwähnt werden, erscheint der Beratungsausschuss nun als ständige Einrichtung. 1418 wird er erstmals ’Dreizehner’ genannt, eine Bezeichnung, die, mit nur kurzer Unterbrechung 1476-1478, bis 1548 beibehalten wurde. Durch Informationsvorsprünge und Sachkompetenz entwickelten sich die ’Dreizehner’ zum entscheidenden politischen Führungsgremium, auch wenn ihre Entscheidungen formal von einer Verabschiedung durch das Ratsplenum abhängig blieben. Gefördert wurde dies durch die Praxis, Inhaber zentraler Ratsämter zu ’Dreizehnern’ zu wählen, so dass gegen Ende des 15. Jahrhunderts die Stadtpfleger, Baumeister, Einnehmer und Siegler qua Amt in diesem Gremium saßen und nur noch drei Ratsherren dazu gewählt wurden. In der Ära des Bürgermeisters Ulrich Schwarz wurden die ’Dreizehner’ 1476 durch die ’Achtzehner’ ersetzt: Ein Ausschuss, der sich, neben den beiden neuen Bürgermeistern, aus den 17 neuen Zunftmeistern und dem alten patrizischen Stadtpfleger zusammensetzte. Nach dem Sturz von Schwarz wurde diese Veränderung 1478 wieder rückgängig gemacht. In der Zeit des Schmalkaldischen Bundes wurde 1537 aus verschiedenen Mitgliedern der ’Dreizehner’ ein sechsköpfiger ’Geheimer- oder Kriegsrat’ gebildet, der, wie schon die früheren Kriegsausschüsse, umfassende eigene Entscheidungskompetenzen besaß.

Literatur:

Friedrich Roth, Augsburgs Reformationsgeschichte 2, 1904

Ernst Schumann, Verfassung und Verwaltung des Rates in Augsburg 1276-1368, Kiel Diss. 1905

Pius Dirr, Zur Geschichte der Augsburger Zunftverfassung 1368-1548, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben und Neuburg 39 (1913), 144-243

Ingrid Bátori, Die Reichsstadt Augsburg im 18. Jahrhundert, 1969

Fritz Peter Geffcken, Soziale Schichtung in Augsburg 1396-1521, 1995, München Diss. 1983.