Oberpostdirektion Augsburg

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Nach dem Verzicht der Fürsten von Thurn und Taxis auf das Postregal in Bayern (Februar 1808) wurde deren Oberpostamt Augsburg in staatlicher Regie weitergeführt. Im Juni 1808 wurden dieser Behörde als nachgeordnet zugewiesen die Postämter Lindau, Memmingen und Ulm sowie die Postverwaltungen Bregenz, Dillingen, Füssen, Geislingen, Günzburg, Kempten, Nördlingen und Ravensburg. 1810 wurden die Ämter auf nunmehr württembergischem Gebiet ausgegliedert. Dafür wurden die Postämter Innsbruck, Brixen, Dinkelsbühl und Feldkirch zugewiesen. Die Ämter in Tirol und Vorarlberg mussten 1814 abgegeben werden. In den folgenden Jahrzehnten wurde der Zuständigkeitsbereich des Oberpostamts Augsburg noch partiell erweitert (bis Dietfurt/Oberpfalz und Partenkirchen). 1852-1875 waren Oberpostamt und Bahnamt Augsburg zu einer Behörde im Rahmen der königlich bayerischen Verkehrsanstalten vereinigt. Seit 1.1.1869 war deren Sprengel auf die Grenzen des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg zugeschnitten. Die seit 1876 wieder vom Eisenbahnwesen getrennte Behörde führte seit April 1907 die Bezeichnung Oberpostdirektion Augsburg, wobei zentrale Zuständigkeiten nunmehr auf die OPD München übertragen wurden. Seit April 1920 waren die Postdirektionen Reichsbehörden (seit April 1934 ’Reichspostdirektion’, RPD). Versuche, die RPD Augsburg zugunsten der RPD München aufzulösen, schlugen 1932 und 1943 fehl. 1944 unterstanden ihr 67 Postämter und 74 Zweigpostämter. Nach dem Zusammenbruch erwirkte die in Bayern geschäftsführende RPD München mit einem Befehl der Militärregierung vom 17.7.1945 die Aufhebung der RPD Augsburg (Vollzug im August 1945). Bemühungen um eine Wiedererrichtung (v. a. 1957) blieben erfolglos.

Literatur:

RBl Bayern 1808, 1435

1810, 1261-1268

1827, 37-40

1831, 237

1834, 849

1851, 121, 1284

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern 1875, 647

Amtsblatt der Stadt Augsburg 1945, 62

Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, 1983, 250 ff.