Oberlandesgericht Augsburg

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Mit Wirkung vom 1.1.1809 wurden in Bayern Appellationsgerichte als zweite Instanz in Zivilsachen und erste Spruchinstanz bei peinlichen Kriminalfällen errichtet. Das Appellationsgericht für den Altmühl- und den Oberdonaukreis wurde in Neuburg/Donau eingerichtet, jenes für Lech- und Illerkreis in Memmingen. Seit 1817 war das Neuburger Gericht für den gesamten (III.) Oberdonaukreis (bzw. Schwaben und Neuburg) zuständig. Seit 1849 waren Staatsanwälte zugeordnet. Zum 1.7.1870 wurde das Gericht nach Augsburg verlegt und zunächst in der Börse, seit 1875 im neuen Justizgebäude untergebracht. Mit Wirksamwerden des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1.10.1879 wurde das Appellationsgericht zum Oberlandesgericht im Instanzenzug von Amtsgericht und Landgericht im heutigen Sinne, wobei das Oberlandesgericht in Augsburg die Landgerichtsbezirke Augsburg, Eichstätt, Kempten, Memmingen und Neuburg umfasste. Im Zuge des Behördenabbaus in der Spätphase der Weimarer Zeit wurde das Oberlandesgericht Augsburg zum 1.4.1932 aufgehoben und sein Sprengel in den OLG-Bezirk München eingegliedert. In der Folgezeit einige Versuche, diese Entscheidung zu revidieren; schließlich Einrichtung einzelner Senate des OLG München in Augsburg.

Literatur:

Regierungsblatt für das Königreich Bayern 1808, 1791

1817, 116

1870, 807

Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern 1931, 317.