Oberdonaukreis

Autor: Dr. Gerhard Hetzer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Als Verwaltungseinheiten des Königreichs Bayern, dessen Gebiet 1808 nach französischem Vorbild in nach Flüssen benannte Kreise eingeteilt wurde, gehören die Oberdonaukreise (I., II., III.) zu den Vorläufern des heutigen Regierungsbezirks Schwaben (Bezirk Schwaben). Der erste Oberdonaukreis wurde mit Wirkung vom 1.10.1808 aus den Landgerichtsbezirken Alpeck, Burgau, Dillingen, Elchingen, Geislingen, Günzburg, Höchstädt, Illertissen, Nördlingen, Söflingen und Wertingen sowie aus Besitzungen der Fürstentümer Oettingen-Spielberg, Oettingen-Wallerstein, Thurn und Taxis, Fugger-Glött, -Kirchberg, -Nordendorf und -Weißenhorn gebildet. Sitz des Generalkommissariats als Verwaltungsspitze war Ulm. Nach der Grenzregulierung mit Württemberg wurde bereits zum 1.11.1810 ein neuer (II.) Oberdonaukreis mit Sitz der Behörden in Eichstätt errichtet. Auch er umfasste die Landgerichtsbezirke Burgau, Dillingen, Höchstädt, Lauingen, Nördlingen und Wertingen, die Besitzungen der Oettingen (soweit bei Bayern verblieben), Fugger-Glött und -Nordendorf, zusätzlich das bisher württembergische Amt Weiltingen. Hinzu kamen der größte Teil des aufgelösten Altmühlkreises sowie vom früheren Lechkreis die Stadt Augsburg (mit eigenem Kommissar) und die Landgerichtsbezirke Göggingen und Zusmarshausen. Der zum 1.4.1817 gebildete dritte Oberdonaukreis setzte sich im wesentlichen aus den südlich der Donau gelegenen Teilen des zweiten Oberdonaukreises und den nach den Abtretungen an Österreich bei Bayern verbliebenen Gebieten des Illerkreises zusammen sowie aus den bisher zum Isarkreis gehörigen Landgerichtsbezirken Aichach, Friedberg und Schrobenhausen. Zum 1.1.1838 wurde der Oberdonaukreis um die Landgerichte Nördlingen, Monheim und Wemding und die oettingischen Herrschaftsgebiete Bissingen, Harburg, Mönchsroth, Oettingen und Wallerstein (alle bisher beim Rezatkreis) erweitert und in ’Kreis Schwaben und Neuburg’ umbenannt; an den nunmehrigen Kreis Oberbayern wurden die Landgerichtsbezirke Aichach, Friedberg, Rain und Schrobenhausen abgetreten.

Literatur:

Regierungsblatt für das Königreich Bayern 1808, 1484

1810, 812

1817, 115 f.

1837, 798

Neue Gesetz- und Verordnungssammlung für das Königreich Bayern mit Einschluß der Reichsgesetzgebung, Anhang, 1894, 127 ff.