Mediatisierung

Autor: Dr. Volker Dotterweich

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • ’Mittelbarmachung’ eines bisher reichsunmittelbaren Standes (z. B. Reichsstadt) durch Entzug der Herrschaftsrechte und Unterwerfung unter die Landeshoheit eines anderen Territoriums. Die folgenreichste Mediatisierung wurde durch den Reichsdeputationshauptschluß vom 25.2.1803 rechtswirksam. Dieser legte nach einem russisch-französischen Entschädigungsplan fest, in welchem Umfang diejenigen weltlichen Fürsten entschädigt werden sollten, die am Ende des 2. Koalitionskriegs (Frieden von Lunéville, 9.2.1801) westlich des Rheins Gebietsverluste erlitten hatten. Neben den geistlichen Fürstentümern und Herrschaften gerieten auch die Reichsstädte in die ’Entschädigungsmasse’. Augsburg gelang es zunächst noch, zusammen mit Bremen, Hamburg, Lübeck, Frankfurt/Main und Nürnberg die Reichsunmittelbarkeit zu bewahren. Nach dem Sieg Napoleons I. im 3. Koalitionskrieg war Augsburgs Schicksal als Stadtstaat jedoch besiegelt. Bayern, das auf französischer Seite stand, hatte sich in geheimen Bündnisverhandlungen (Würzburger Allianz, 23.9.1805) die Einverleibung von Augsburg gesichert (Brünner Vertrag, 9.12.1805, Frieden von Pressburg, 26.12.1805). Am 21.12.1805 erfolgte die militärische, am 4.3.1806 die zivile Besitzergreifung Augsburgs (Übernahmekommissar war Freiherr von Mertz, Organisationskommissar Peter von Widnmann), am 1.7.1806 trat das letzte reichsstädtische Regiment zurück. An seiner Stelle übernahm ein zunächst provisorischer königlich-bayerischer Stadtmagistrat die Verwaltung. Die Bevölkerung leistete keinerlei Widerstand. Im Zuge der administrativen Integration der mediatisierten Herrschaftsgebiete in Schwaben wurde Augsburg Provinzhauptstadt.

Literatur:

Volker Dotterweich, Die Mediatisierung der Reichsstadt und die bayerische Ära 1806-1870, in: Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, 21985, 541-547, 552-568

Rosemarie Dietrich, Die Integration Augsburgs in den bayerischen Staat, 1993.