Maifeiern

Autor: Prof. Dr. Günther Kapfhammer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Die auf dem Internationalen Arbeiterkongress 1889 in Paris beschlossene Feier des 1. Mai als 'Tag der Arbeit' fand in Augsburg bereits 1890 Resonanz (Arbeiterversammlung in Wahls Kolosseum). Trotz Entlassungsandrohung und deren Vollzug kam es vor allem 1912 am 'Weltfeiertag der Arbeit' zu Streiks, die in erster Linie die Bauindustrie trafen. 1919 wurde der 1. Mai als gesetzlicher Feiertag mit allgemeiner Arbeitsruhe begangen, 1920 war die Feiertagsregelung wieder außer Kraft. Der 1. Mai wurde in den 1920er Jahren von SPD, USPD, KPD und Gewerkschaften organisiert und vor allem 1923 zu einem allgemein beachteten Arbeiterfeiertag (Arbeitsniederlegungen bei Riedinger und in der MAN); die Augsburger NSDAP organisierte eine Gegenveranstaltung mit Hitler als Redner. 1924/25 Verbot öffentlicher Aufmärsche. 1928 getrennte Demonstrationszüge von Sozialisten und Kommunisten. 1930 wurden die Mai-Kundgebungen der Kommunisten verboten, 1931 selbst in geschlossenen Räumen. 1932 waren laut Notverordnung sämtliche Umzüge und Kundgebungen im Freien untersagt. Seit 1933 durch die NSDAP gelenkte Großveranstaltungen (Maibaum).

Literatur:

Illustrierte Geschichte des 1. Mai, 1979.