Liutfrid

Patrizierfamilie

Autor: Dr. Peter Geffcken

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • 1283-1406 in Augsburg nachweisbar. Der Leitname der Familie wurde im 14. Jahrhundert zum Geschlechtsnamen. Seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert lassen sich in den Quellen die Brüder Liutfrid (I) 'in der Apothek' († nach 1306) und Meister Salomon 'phisicus' († nach 1292) fassen. Da Liutfrid (I) sich als Verwandter des Arztes Magister Albertus (1246) erschließen lässt, in dessen Hand sich, nach Hinweisen im Domnekrolog, ursprünglich die Augsburger Apotheke (Apotheken) befand, hatten er und sein Bruder die Apotheke (oder Anteile) wohl als Erbe übernommen. 1283-1306 wird Liutfrid als Apotheker genannt, ab 1302 neben ihm der kognatisch verwandte Johann (Huoter?) 'Apothecarius'. 1291 und 1304 amtierte Liutfrid als Stadtpfleger, bis 1306 ist er im Rat nachweisbar. Wohl Nachkommen seines 1302 erwähnten Sohnes Liutfrid (II) sind die in den 1340er Jahren fassbaren Brüder Liutfrid (III, † vor 1344) und Johann (I) Liutfrid († 1368/76). Die Übernahme des Anwesens D 83 am Hohen Weg (1346/51, Imhofhaus) von den Schongauern und Grundbesitz weisen Letzteren als vermögend aus. 1342-1365 ist er mehrfach im Rat bezeugt. 1365 wurden die Söhne aus erster Ehe, Johann (II) und Konrad Liutfrid, geächtet, nachdem sie den Stadtpfleger Konrad (III) Minner, den Vater ihres Schwagers, erschlagen hatten. Johanns (I) zweite Frau musste um 1377 ihr Haus (D 83) an die Dachs verkaufen. Ihre Söhne sind weiterhin in Augsburg nachweisbar; erkennbare wirtschaftliche Probleme werden von den Steuerdaten bestätigt. Eitel († 1406/07?) versteuerte 1405 nur noch ein Anschlagvermögen von 120 fl. In öffentlichen Ämtern sind die Liutfrid nach 1368 nicht mehr fassbar, eine Zugehörigkeit zu den 'Herren' ist also nicht eindeutig belegt.

Literatur:

Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert 1, 153, 247

Eduard Zimmermann, Augsburger Zeichen und Wappen, 1970, 3360

Fritz Peter Geffcken, Soziale Schichtung in Augsburg 1396-1521, 1995, München Diss. 1983, Anh. 221-233.