Liturgie

Autor: Dr. Norbert Hörberg

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • 1) Katholisch: Im weiteren Sinne alle gottesdienstlichen Handlungen und priesterlichen Verrichtungen, im engeren Sinne solche, die vom Apostolischen Stuhl genehmigt sind. Historisch gab es einzeltypische Ausprägungen, so z. B. neben der römischen die ambrosianisch-mailändische Liturgie. Nennungen bestimmter Heiliger in den ältesten Augsburger Kalendern, das in der Lebensbeschreibung des heiligen Ulrich erwähnte Ambrosius-Patrozinium sowie ambrosianische Texte in der mittelalterlichen Augsburger Liturgie lassen an Verbindungen mit Mailand denken. Diese Frage hängt jedoch mit dem bislang ungelösten Problem zusammen, ob das frühmittelalterliche Bistum Augsburg zur Kirchenmetropole Mailand oder zu Aquilea gehörte. Karl der Große drängte darauf, dass von den Kirchen seines Reichs einheitlich der römische Ritus beachtet wurde. Dieser dürfte deshalb auch in Augsburg in karolingischer Zeit eingeführt worden sein. Er erfuhr im Laufe des Mittelalters lokale Abwandlungen und Einfärbungen, so dass man gegen Ende des Mittelalters von einem eigenen Augsburger Ritus sprechen kann. Obwohl sich im Zuge des Trienter Konzils (1545-1563) eine Vereinheitlichung der Liturgie gesamtkirchlich bereits abzeichnete, ließen die Augsburger Bischöfe 1555 ihr eigenes altes Messbuch und 1584 das Diözesanbrevier neu erscheinen. Erst 1597-1612 wurden Messbuch, Brevier, Gesangesweise und Rituale nach dem tridentinischen Ritus für die gesamte Diözese verbindlich. An Messbuch und Brevier wurde ein Augsburger Proprium angehängt, das u. a. die Feste der lokalen Heiligen besonders berücksichtigte. Eine Liturgiereform erfolgte nach dem II. Vatikanischen Konzil (1962-1965).
  • 2) Evangelisch: Lutherischer Gottesdienst wurde in Augsburg erstmals an Weihnachten 1525 gefeiert. Für die Liturgie wurde seit 1526 vornehmlich Luthers ’Deutsche Messe’ maßgebend. Augsburg blieb allerdings bis in die jüngste Zeit vom einfachen Predigtgottesdienst der reformierten Schweiz (Zwinglianer) beeinflusst. Erst durch die Einführung der gemeinsamen evangelisch-lutherischen Agende von 1954 glichen sich die Augsburger Pfarreien der bayerischen Landeskirche vollends an.

Literatur:

Franz A. Höynck, Geschichte der kirchlichen Liturgie des Bisthums Augsburg, 1889

Taschenlexikon Religion und Theologie 2, 41983, 223-230

Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Augsburg 1, 1985, 5-7

W. Düring, Zur Geschichte der Augsburger Dom-Liturgie im Mittelalter, in: Jahrbuch des Vereins für Augsburger Bistumsgeschichte 22 (1988), 32-46

Lexikon für Theologie und Kirche, 31997, 1085-1095.