Landkreis Augsburg

Autoren: Dr. Gerhard Hetzer, Dr. Peter Stoll

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • 1804 errichtete die Landesdirektion Ulm für die in der Säkularisation erworbenen neubayerischen Gebiete westlich von Augsburg unter Einschluss einiger älterer wittelsbachischer Besitzungen die kurfürstlichen Landgerichte Göggingen, Schwabmünchen, Wertingen und Zusmarshausen. Diese Landgerichte älterer Ordnung vereinigten in sich Aufgaben der Verwaltung, Rechtsprechung und des notariellen Beurkundungswesens. Arrondierung der Landgerichtsbezirke durch die schrittweise Aufhebung der adeligen Gerichte (u. a. Aystetten, Hainhofen, Hammel, Holzen, Horgau, Meitingen, Mickhausen, Nordendorf, Ottmarshausen, Wollmetshofen) bis 1848. 1852 wurden die mit den Landgerichten räumlich deckungsgleichen Distriktgemeinden eingerichtet, mit denen in Bayern erstmals zumindest ansatzweise das Prinzip der über die Gemeinde hinausgehenden kommunalen Selbstverwaltung realisiert wurde. Die so entstandenen Distriktgemeinden Göggingen und Schwabmünchen können als Vorläufer des Landkreises Augsburg bezeichnet werden. Nach Trennung von Verwaltung und Justiz auf unterer Ebene in Bayern 1862 wurde als Verwaltungsbehörde der Landgerichte Göggingen und Schwabmünchen das Bezirksamt Göggingen geschaffen, das durch Verlegung des Amtssitzes im gleichen Jahr (1.10.1862) zum Bezirksamt Augsburg wurde. 1900 Bildung eines eigenen Bezirksamts Schwabmünchen für den Sprengel des dortigen Amtsgerichts. 1919 wurden die Distriktgemeinden durch die räumlich mit den Bezirksämtern deckungsgleichen und in ihrer Stellung als Selbstverwaltungsorgane deutlich gestärkten Bezirke ersetzt. 1929 wurden Bezirksamt und Bezirk Zusmarshausen aufgelöst und großenteils dem Bezirksamt bzw. Bezirk Augsburg eingegliedert. 1939 wurden anstelle von Bezirk und Bezirksamt die Bezeichnungen Landkreis und ’Der Landrat’ (seit 1945 Landratsamt) eingeführt. Nach der Ausbombung am Hafnerberg 1944 amtierte das Landratsamt Augsburg bis 1957 in Göggingen, anschließend bis 1978 in einem Neubau am Hafnerberg und seither am Prinzregentenplatz 4. Bei der Gebietsreform 1972 wurde der Landkreis Augsburg mit dem Landkreis Schwabmünchen zusammengelegt und um Teile der bisherigen Landkreise Wertingen, Donauwörth, Neuburg/Do. und Mindelheim erweitert. Im Gegenzug wurden Göggingen, Haunstetten, Bergheim und Inningen an die kreisfreie Stadt Augsburg bzw. Schönebach und Uttenhofen an den Landkreis Günzburg abgetreten. Der heutige Landkreis Augsburg erstreckt sich auf 1071,13 km2 westlich von Augsburg und des Lechs (nur das Gebiet um Thierhaupten liegt östlich davon). 11 % seiner Fläche sind Siedlungs- und Verkehrsfläche, 87 % Wald, Feld und Wiese. 67.000 ha stehen unter Natur- bzw. Landschaftsschutz, darunter der Anteil des Landkreises Augsburg am Naturpark Augsburg – Westliche Wälder. Rund 230.000 Einwohner (Stand: 30.6.1997) leben in 46 Gemeinden, darunter fünf Städte (Schwabmünchen, Königsbrunn, Neusäß, Gersthofen, Bobingen), acht Märkte und sieben Verwaltungsgemeinschaften; mehr als 50 % davon konzentrieren sich auf die Städte und Großgemeinden rund um Augsburg. In den vergangenen Jahren haben Dienstleistungsbereich und produzierendes Gewerbe gegenüber Land- und Forstwirtschaft stark an Bedeutung gewonnen. Zusammen mit der Stadt Augsburg und dem Landkreis Aichach-Friedberg einer der wichtigsten Wirtschaftsräume Bayerns.

Literatur:

RBl Schwaben 1804 (Neue Auflage), 75-78, Anhang

RBl Bayern 1862, 410 (Beilage), 2136

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern 1900, 696, 887

Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern 1929, 132

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1972, 495

RGBl 1938, 1675

Hans-Joachim Fricke, Die bayerischen Landkreise, Diss. München, 1963

Bayerischer Geschichtsatlas, 1969, 114 f.

Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, 1983

Heinz Münzenrieder, Die Kreisgebietsreform 1972 in Bayern, Diss. Augsburg, 1993

Unser Landkreis, 1993

Kreisdaten, Ausgabe 1997.