Judenbad
Autor: Hans Hirsch
Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe
- 1290 ließen sich die Augsburger Juden in Zusammenhang mit dem Verbot des gemeinsamen Bades von Christen und Juden (1276) vom Rat die Genehmigung für den Bau eines Bades erteilen. Die bei Juden beschäftigten christlichen Dienstboten durften darin baden, während jedem anderen Nichtjuden die Benutzung strengstens verboten war. Wurde das Judenbad bisher zwischen Schwibbogen- und Rotem Tor am Brunnenlech (Lit. A 310; Beim Rabenbad 3) lokalisiert, wobei die 1346 erfolgte Nennung als Raben-/Rappenbad auf ein ’Rabbinerbad’ zurückgeführt wurde, so gilt nun dessen Lage am Lechkanal nördlich der Stadtmetzg als gesichert. Ein weiteres, wohl jüngeres Bad, das sogenannte Kellerbad, seit 1436 in den Steuerregistern genannt, bestand an der sogenannten Horbruck (Lit. C. 164, Schmiedberg 10a).
Literatur:
Detlev Schröder, Stadt Augsburg, 1975, 102
Reinhard H. Seitz, Augsburg, in: Germania Judaica 3/1, 1965, 39-65
Ders., Zur Topographie der älteren Judengemeinden in Augsburg und Lauingen, in: Geschichte und Kultur der Juden in Schwaben, 1994, 19-35.