Haunstetter Wald

Autor: Frankvon Römer

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Nachdem es den Herzögen von Bayern schon im 15. Jahrhundert gelungen war, die Grenzen ihres Landes über den Lech nach Westen bis zum Floßgraben und zum Hochablass auszudehnen, versuchte die Reichsstadt Augsburg seit dem 16. Jahrhundert, von Bayern Rechte in der Meringerau (Siebenbrunn) zu erlangen. Die Bedeutung dieses Gebietes für die Wasserversorgung der Stadt war schon zu jener Zeit beträchtlich. Die Meringerau umfasste etwa das Gebiet zwischen Floßgraben (Norden), der heutigen Lechstaustufe 23 (Süden), dem Lech (Osten) und Haunstetten bzw. Königsbrunn (Westen). 1721 schloss die Stadt mit Kurfürst Max Emanuel von Bayern einen Vertrag, der den Übergang der Meringerau an Augsburg für 40 Jahre festlegte. Im Gegenzug gewährte die Reichsstadt ein Darlehen von 100.000 Gulden und erhielt dafür u. a. das Recht, ’die Brunnenquellen zusammenzuführen und in die Stadt zu leiten’. 1883 verkaufte das kgl.-bayerische Staatsärar die Staatswaldung Meringerau an Johann Georg Käß, nachdem es dem Magistrat nicht gelungen war, dieses Gebiet zu erwerben. Dessen Tochter, Maria von Tattenbach, veräußerte den Haunstetter Wald (ca. 950 ha) 1917 an Johann Pfeffer aus Memmingen, der ihn 1924 der Stadt Augsburg verkaufte. 1927 erhielt die Stadt den Gemeindewald Haunstetten (39 ha) als Gegenleistung für den Bau der Straßenbahn nach Haunstetten. Der Erwerb des Haunstetter Waldes bedeutete für die Erweiterung und Sicherung der Augsburger Trinkwassergewinnung einen wesentlichen Fortschritt.

Literatur:

Alois Anton Loderer, Die Besitzgeschichte und Besitzverwaltung der Augsburger Stadtwaldungen, 1987.