Handwerkskammer für Schwaben – Augsburg

(Schmiedberg 4)

Autor: Dr. Rudolf Frankenberger

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Die Errichtung von Handwerkskammern erfolgte Ende des 19. Jahrhunderts im Zuge einer umfassenden gesetzlichen Neuregelung des deutschen Handwerks. Nach Zerschlagung der alten Zunftorganisation war unter den Auswirkungen der völligen Gewerbefreiheit das Handwerk nach allgemeiner Ansicht vom Niedergang bedroht. Erst mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kammerorganisation, die in Schwaben, wie in den meisten Regionen, um 1900 zustande kam, gelang es wieder, einen festen Zusammenschluss des Handwerkerstandes zu schaffen. Neben der parteineutralen Interessenvertretung des Handwerks ist es Aufgabe der Handwerkskammern (Körperschaften des öffentlichen Rechts), die Handwerksrolle und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe zu führen und damit die handwerkliche Gewerbeausübung zu überwachen. Der Kammer obliegt es auch, Vorschriften zur Berufsausbildung zu erlassen und ihre Einhaltung zu überwachen, die Lehrlingsrolle zu führen, Meister- und Gesellenprü­fungen abzunehmen sowie die technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung der Meister und Gesellen durchzuführen. Die Vollversammlung (2/3 Arbeitgeber, 1/3 Gesellen), legislatives Organ der Kammer, befindet über den Haushaltsplan u. a. Haushaltsfragen und übt das Wahlrecht aus. Sie besetzt aus ihrer Mitte zwei obligatorische Ausschüsse, den Berufsbildungs- und den Rechnungsprüfungsausschuß; weitere Ausschüsse sind fakultativ. Exekutivorgan der Handwerkskammer ist der Vorstand (2/3 Arbeitgeber, 1/3 Gesellen), an dessen Spitze der Präsident und zwei Stellvertreter stehen. Vorstand und Hauptgeschäftsführer, beide von der Vollversammlung gewählt, obliegt die Verwaltung der Kammer. Ursprünglich wurden die Handwerkskammern weitgehend von den Kommunen finanziert; nur ein kleiner Teil der anfallenden Kosten konnte durch Gebühren etc. gedeckt werden. Heute werden von allen in der Handwerksrolle eingetragenen Gewerbetreibenden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Finanzierung des Haushalts erfolgt zu je einem Drittel aus Kammerbeiträgen, Gebühren und Zuschüssen von Bund und Land. Die Handwerkskammer für Schwaben zählt zu den bedeutendsten Kammerbezirken Deutschlands. Über 150.000 Beschäftigte in rund 20.300 Betrieben erwirtschafteten 1994 einen Umsatz von 26 Mio. DM. Elf Kreishandwerkerschaften mit 157 Innungen vertreten das schwäbische Handwerk mit seinen 127 verschiedenen Berufen in den Stadt- und Landkrreisen. Präsidenten: 1900-1923 Johannes Nepomuk Mederle; 1925-1931 Josef Halbeck; 1931-1933 Ludwig Brandstetter; 1933-1945 Hans Rehm; 1945-1970 Anton Hockelmann; 1970-1984 Josef Egger; 1984-1996 Donat Müller; seit 1996 Manfred Rudel.

Literatur:

50 Jahre Handwerkskammer Augsburg, 1950

75 Jahre Handwerkskammer für Schwaben – Augsburg, 1975.