Geschlechtertanz

(Burgertanz)

Autor: Dr. Peter Geffcken

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Nach später Tradition soll der erste Geschlechtertanz 1305 in Gegenwart König Albrechts im Rathaus abgehalten worden sein, belegen lassen sich derartige Veranstaltungen zu Ehren hochgestellter Gäste aber erst später: 1376, als die zum Empfang einer Herzogin geladenen Gäste ’bei naht tantzoten uf dem hus (Rathaus)’, 1406 für den Prinzen von Portugal und 1418 für König Sigismund. Außer zu solchen besonderen Anlässen oder bei Hochzeiten wurden Geschlechtertänze nur während des Faschings abgehalten. Diese Reigentänze, musikalisch begleitet von den Stadtpfeifern, waren gesellschaftliche Ereignisse ersten Ranges und wurden von der Herrenstube ausgerichtet. Ihre herausragende Bedeutung belegen auch viele bildliche Darstellungen. Entgegen der älteren Literatur waren nicht nur Patrizier, sondern alle Mitglieder der Herrenstube zugelassen; die Stubengesellschaft definierte sich sogar ausdrücklich durch ihre Zugehörigkeit ’zue dem tanz’. Wer als Gast teilnehmen durfte, z. B. Patrizier benachbarter Reichsstädte oder Adelige, war in den Stubenordnungen bis ins Detail geregelt. Im 14. Jahrhundert scheinen die Tänze noch im Rathaus abgehalten worden zu sein, spätestens ab 1429 bot das neuerbaute städtische Tanzhaus einen passenden Rahmen. 1577 wurde der letzte offizielle Geschlechtertanz abgehalten, im privaten Rahmen wurde der Brauch noch bis 1608 gepflegt.

Literatur:

Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert 4, 320

G. Habich, Der Augsburger Geschlechtertanz von 1522, in: Jahrbuch der Königlich Preußischen Kunstsammlungen 32 (1911), 213-235

Welt im Umbruch 3, 1981, 55

Elias Holl und das Augsburger Rathaus, 1985, 239

Fritz Peter Geffcken, Soziale Schichtung in Augsburg 1396-1521, 1995, München Diss. 1983, 231 ff

Kurzweil viel ohn‘ Maß und Ziel, 1994.