Gassenhauptmannschaften

Autor: Dr. Jürgen Kraus

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Innerhalb der Viertelgliederung war jedes Stadtviertel in straßenweise abgeteilte Gassenhauptmannschaften untergliedert, die möglichst jeweils zehn Häuser umfassen sollten. Im 17. Jahrhundert schwankte ihre Zahl zwischen 190 und 204; sie blieben auch nach der Umstellung auf Stadtdrittel (um 1630) bis 1806 bestehen. Ihre Funktion bestand in der verwaltungsmäßigen Erfassung der Einwohner, der Getreidevorräte, Waffen und Sonderabgaben und der Erfassung des Wehraufgebots. Ihre Verwalter waren ehrenamtliche, im 17. Jahrhundert Gassenhauptleute genannte Unterhauptleute, die, unterstützt von sog. Leutnants, auch polizeiliche Aufgaben wahrnahmen. Nach 1648 traten militärische Aufgaben zugunsten von Polizei- und Feuerschutzaufgaben zurück.

Literatur:

Jürgen Kraus, Das Militärwesen der Reichsstadt Augsburg, 1980.