Floßmeister

Autor: Prof. Dr. Rolf Kießling

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Die Flößer gehörten ursprünglich zur Fischerzunft, seit 1549 mit den Sägmüllern (gemeinsame Ordnung) zum Handwerk der Zimmerleute; dabei gewannen die Floßmeister eine herausragende Stellung bei der Beförderung der Kaufmannswaren, ihre Löhne wurden von den Augsburger Kaufleuten anfangs für fünf, später für zehn Jahre festgesetzt; sie entlohnten ihrerseits die für sie arbeitenden Flößer. Neben der Frachtflößerei (Flößerei) waren die Belieferung der Stadt mit Holz und der innerstädtische Nutzholzhandel wichtige Erwerbsquellen. Das städtische Proviantamt, zuständig für die Versorgung der Stadt, schloss mit ihnen Lieferverträge ab. Die Floßleuteordnung 1549 regelte vor allem den Holzhandel auf dem Lech und erklärte die Lechstrecke bis Landsberg zur Verbotszone für den Fürkauf.

Literatur:

Karl Filser, Lechflößerei, in: Aufbruch ins Industriezeitalter 2, 1985, 226-237

Hermann Kellenbenz, Wirtschaftsleben der Blütezeit, in: Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, 21985, 266.