Festungseigenschaft

Autor: Karl Wahl

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Max I. Joseph von Bayern hatte sich 1806 Napoleon gegenüber verpflichtet, Augsburg zur Festung zu erheben. Aber erst nach Auflösung des Rheinbundes wurde am 1.12.1813 eine dementsprechende Order erteilt. Nach langen Verhandlungen (ab 1845) hob König Ludwig II. am 12.1.1866 die Festungseigenschaft Augsburgs wieder auf; als Gegenleistung hatte die Stadt 200.000 Gulden an Bayern zu zahlen. Die Aufhebung der Festungseigenschaft war stadtplanerisch und wirtschaftspolitisch ein wichtiger Markstein für die weitere Entwicklung der Stadt.

Literatur:

R. Braun, Augsburg als Garnison und Festung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in: Aufbruch ins Industriezeitalter 2, 1985, 65-78

Hermann Kießling / Ulrich Lohrmann, Türme, Tore, Bastionen, 1987, 45.