Ausgleichsamt
(Schaezlerstraße 19)
Autor: Dr. Gerhard Hetzer
Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe
- Die zunächst beim Innen- und seit 1955 beim Arbeitsministerium angesiedelte Ausgleichsverwaltung wurde auf der Grundlage des Bundesgesetzes über den Lastenausgleich (LAG) vom August 1952 mit der Bearbeitung von Entschädigungsanträgen für Kriegs- und Kriegsfolgelasten beauftragt (Vertreibungs- und Kriegssachschäden, Schäden aus der Währungsreform usw.). Vorläufer waren die Ämter für Soforthilfe, die zur Milderung dringender sozialer Notstände 1949 bei den Landratsämtern und den Stadträten kreisfreier Städte eingerichtet worden waren. Sie trugen ab Septemebr 1952 die Bezeichnung Ausgleichsamt. Somit bestanden in Augsburg anfangs zwei Ämter, ein staatliches und ein städtisches, im übertragenen Wirkungskreis tätiges. Mit fortschreitender Erledigung der LAG-Anträge erfolgte trotz weiterer Betreuung von Sowjetzonen-Flüchtlingen und Spätaussiedlern eine Zusammenlegung dieser Behörden. Seit 1.1.1995 besteht in Augsburg ein staatliches Ausgleichsamt mit Wirkungskreis Nord- und Mittelschwaben, das dem Landratsamt (Landkreis Augsburg) angegliedert ist und nach Auflösung der entsprechenden städtischen Behörde auch die Stadt Augsburg betreut.
Literatur:
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1949, 204
1952, 268
1994, 580.