Ausbürger

Autor: Prof. Dr. Rolf Kießling

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Außerhalb der Stadt wohnende, aber dem Bürgerrecht unterstehende Personen unterschiedlicher Rechtsstellung (auch Geistliche, Adelige, Klöster und Stifte). Seit Ende des 14. Jahrhunderts in den Steuerbüchern in der Regel mit einem pauschalen Betrag genauer fassbar, waren die Ausbürger ein wichtiges Instrument der Stadt, um ihren Einflussraum auszudehnen (Pfahlbürger). Ihre Zahl erreichte im 15. Jahrhundert ihren Höhepunkt (1470 etwa 120), wurde dann aber stark eingeschränkt (Ratsbeschluss 1483).

Literatur:

Rolf Kießling, Herrschaft, Markt, Landbesitz, in: Zentralität als Problem der mittelalterlichen Stadtgeschichtsforschung, 1979, 192.