Ältestenrat des Stadtrates

Autor: Dr. Heinz Münzenrieder

Stand/Quelle/Datum: 28.9.2009

  • In der Geschäftsordnung des Stadtrats vorgesehenes Gremium. Es besteht aus dem Oberbürgermeister (Bürgermeister), den Bürgermeistern, je zwei von den beiden größten Stadtratsfraktionen und Ausschussgemeinschaften in den Ältestenrat benannten Mitgliedern sowie je einem von den übrigen Fraktionen bestimmten Mitglied. Die von den Fraktionen und Ausschussgemeinschaften in den Ältestenrat entsandten Mitglieder müssen dem Stadtrat angehören. Der Ältestenrat unterstützt den Oberbürgermeister bei seinen Dienstgeschäften und führt Abstimmungen zwischen den Fraktionen und Ausschussgemeinschaften über Art und Zeit der Behandlung wichtiger Stadtratsangelegenheiten herbei. Die Verleihung der städtischen Verdienstmedaille darf der Oberbürgermeister nur im Einvernehmen mit dem Ältestenrat vornehmen.

Literatur: