Achtbuch

Autor: Dr. Peter Geffcken

Stand/Quelle/Datum: 2. Auflage Druckausgabe

  • Das 1302 angelegte Achtsbuch verzeichnet die von der Stadt geächteten Personen. Die Acht war ein Instrument der städtischen Friedenswahrung. Wer gegen die Rechtsordnung verstoßen hatte, wurde, je nach Schwere des Delikts, auf bestimmte Zeit oder dauerhaft der Stadt bzw. ihres Einflussbereichs verwiesen. In seinem ersten Teil verzeichnet es Personen, die sich dem Gericht entzogen hatten, in seinem zweiten Ächtungen nach abgeschlossenen Gerichtsverfahren. Die Einträge nennen den Geächteten und die Kläger. Bei Totschlag besaßen alle Blutsverwandten bis zum 7. Grad Klagerecht, so dass bei bekannten Persönlichkeiten z. T. über 80 Kläger aufgelistet wurden. Bei kleineren Delikten verzeichnet es auch Bürgen für die Täter. Nach Aufhebung der Acht durch Sühne oder Ablauf der Fristen wurden die Einträge gestrichen. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts verlor es zunehmend an praktischer Bedeutung, nur bei Totschlagsklagen und schweren Verbrechen wurden die Eintragungen bis Ende des 15. Jahrhunderts konsequent fortgesetzt. Das Achtbuch wird im Stadtarchiv Augsburg aufbewahrt.

Literatur:

Das Stadtbuch von Augsburg insbesondere das Stadtrecht vom Jahre 1276, 1872, 83

Adolf Buff, Verbrechen und Verbrecher in Augsburg in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 4 (1878), 160-231

Wilfried Reininghaus, Frühformen der Gesellengilden in Augsburg im 14. Jahrhundert, in: ebenda 77 (1983), 68-89

Karin Schneider-Ferber, Das Achtbuch als Spiegel für städtische Konfliktsituationen, in: ebenda 86 (1993), 45-114.